Rausländer
Im spektakulärsten Prozess des Jahres sind an diesem Dienstag Serkan A. und Spyridon L. wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der 21-jährige Türke muss zwölf Jahre hinter Gitter, der 18-jährige Grieche achteinhalb Jahre, weil er zur Tatzeit noch nicht volljährig war.
Und was passiert danach – Neustart in Deutschland oder Abschiebung?
Im Fall der beiden U-Bahn-Schläger müssen wir uns wieder an einem Grundkonflikt aufreiben, den ein soziales, freiheitliches Gemeinwesen wie Deutschland nun einmal mit sich bringt. Ein Gemeinwesen, das darüber hinaus ein Einwanderungsland ist. Gibt es Situationen, in denen ein Mensch sein Recht verwirkt, in diesem Land zu leben?
Ja, die gibt es, und deswegen ist es auch richtig, dass Serkan A. und Spyridon L. nach Verbüßung ihrer Haftstrafe abgeschoben werden sollen. Denn jenseits aller Stammtisch-Polemik bleibt es eine einfache Rechnung: Deutschland gewährt – auch und gerade den vielen Tausend Ausländern, die bei uns leben – ein freizügiges Leben. Dafür gibt es Regeln. Wer diese Regeln nicht einhält, wird bestraft. Wer gegen diese Regeln wiederholt verstößt, wird stärker bestraft. Wer aus dem Ausland kommt und bei uns zum Serienstraftäter wird, muss damit rechnen, dass er hier irgendwann nicht mehr erwünscht ist. Denn bevor es zur „ultima ratio“, der Abschiebung, kommt, muss er schon viele Chancen der Integration und Resozialisierung ausgeschlagen haben.