München (KNA) – Grundsätzlich gebe es in Bayern eine gute Kooperation zwischen Kirche und Staat in Bezug auf das Gemeinwohl. Aus alter Zeit seien aber noch ein paar ungelöste Fragen offen. Seit der Säkularisation von 1803 sehe es so aus, als würden die Bischöfe vom Staat bezahlt, sagte Müller. In Wirklichkeit seien die staatlichen Dotationen der Bischöfe die Renditen aus den enteigneten Kirchengütern. Im Konkordat sei quasi anerkannt worden, dass es sich dabei um eine Beraubung der Kirche durch die absolutistischen Fürstenstaaten gehandelt habe. Ihm wäre es lieber, Staat und Kirche hätten sich auf einen Ausgleichsfonds geeinigt, so der Bischof. Eine solche Alternative sei bei den Verhandlungen über das bis heute gültige Konkordat zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl von 1924 wohl auch schon im Gespräch gewesen.
Der Leiter des Katholischen Büros in Bayern, Prälat Lorenz Wolf, sagte auf Anfrage, entsprechende Verhandlungen liefen bereits. Für Müllers Vorschläge sei aber keine grundlegende Änderung des Bayern-Konkordats nötig. Vielmehr reichten kleinere Modifikationen. Schon in den vergangenen Jahren seien Anpassungen durchgeführt worden, in denen der Freistaat und die Kirche ihre historisch gewachsenen Beziehungen entflochten hätten.
Zuletzt war im Oktober 2009 nach dreijährigen Verhandlungen ein Paket mit Verträgen und einem Gesetzentwurf im bayerischen Landtag verabschiedet worden. Dabei ging es im Kern um die im Konkordat festgeschriebene Pflicht des Staates, einigen Mitgliedern der Domkapitel Wohnungen und den Bistümern Dienstgebäude zur Verfügung zu stellen. Durch die Verrechnung verschiedener Leistungen und Einmalzahlungen ist diese Pflicht weitgehend abgelöst worden.
KNA (03.08.2010)