Das neue Eherecht – besser für alle
Kaum jemand hat’s bemerkt: Ab kommendem Jahr darf man in Deutschland kirchlich heiraten, ohne vorher beim Standesamt gewesen zu sein. Das ist ein Schritt hin zur Trennung von Kirche und Staat – und darüber können alle Beteiligten nur froh sein.
Freuen kann sich die Kirche: Sie wird befreit von einem Knebel, den ihr der Staat angelegt hatte. Jahrzehntelang drohten Pfarrern noch mehrjährige Gefängnisstrafen, wenn sie es wagten, Paare zu trauen, die nicht schon staatlich verheiratet waren. Seit Jahrzehnten galt das zwar nur noch als Ordnungswidrigkeit, auf die keine Strafe folgte – aber das Verbot bestand nach wie vor und damit die Symbolwirkung: Wen die Kirche trauen darf, entscheidet der Staat.
Freuen können sich auch Brautpaare, die die Zivilheirat lediglich in Kauf genommen haben, um auch vor den Traualtar treten zu dürfen. Wenn man schon mal Zeuge eines Hochzeitswochenendes geworden ist, an dem freitags die standesamtliche Trauung lustlos erledigt wird (mit einer Braut in Zivil), bevor der Samstag dann das eigentliche Fest bringt (mit einer Braut, die jetzt endlich auch aussieht wie eine Braut), dann merkt man, welche unterschiedliche Bedeutung den beiden Teilen oft zugemessen wird.
Merkwürdig an der ganzen Sache sind nur jene Stimmen, die es jetzt bedenklich finden, wenn Paare nur kirchlich heiraten wollen, nicht aber standesamtlich: Ohne Unterhaltsfolgen, Erbrechtsansprüche und so fort könnte der finanziell stärkere Partner den schwächeren ruiniert hinterlassen, wenn die Beziehung in die Brüche geht. Was die Sorgenträger übersehen: Allen Paaren, die seit Jahren unverheiratet zusammenleben, weil sie nicht heiraten wollen oder können, geht es ganz genauso.
Roland Schnitter