Am 2. Juli werden Berichte über eine Neuregelung publik, die eigentlich schon 2007 vom Bundestag verabschiedet wurde. Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes ist es ab 2009 möglich, kirchlich zu heiraten, ohne zuvor auf dem Standesamt gewesen zu sein. Die Kirche äußerte sich skeptisch, obwohl die Freigabe der kirchlichen Trauung immer eine ihrer Forderungen war. Jetzt allerdings fühlen sich die Bischöfe überrollt und warnen vor nicht absehbaren gesellschaftlichen Konsequenzen (Foto: iStockphoto)