Ein Gebet mit Ansprüchen
Während meiner Studienzeit in Kairo hatte ich eine befremdliche Begegnung, die meine Meinung zu diesem Thema geprägt hat. Meinem Arabischlehrer habe ich einmal bei mir in der Wohnung erlaubt, zu beten. Es war Ramadan und er nahm die Verpflichtung zum Gebet sehr ernst. Er meinte zwar, er könne dieses Gebet auch später nachholen, doch ich wollte ein Zeichen des Verständnisses und der Toleranz setzen. Als Teppich benutze mein Lehrer Mahmud ein altes ausgedientes Poster einer Ausstellung zu ägyptischer Kunst. Bei seinem nächsten Besuch fragte er gar nicht mehr, ob er beten dürfte, sondern sagte einfach: „Wo ist mein Teppich?“ Gemeint war das Poster.
Das Beten an einer Stätte übereignet diesen Boden dem Territorium des Islam
Über diese Dreistigkeit verblüfft, fragte ich einen befreundeten Geistlichen, der an der Apostolischen Nuntiatur stationiert war, was es damit auf sich habe. Er erläuterte mir, dass nach islamischer Auffassung aus einem Stück Land, auf dem einmal Richtung Mekka gebetet wurde, islamisches Territorium werde. Deshalb habe beispielsweise die islamische Delegation beim interreligiösen Friedensgebet in Assisi auf einem zweiten, aus Holz eingezogenen Boden in der Kirche des heiligen Franziskus gebetet – damit im Nachhinein keine Ansprüche irgendwelcher Art an die Ordensgemeinschaft der Franziskaner von einzelnen Muslimen gerichtet werden können.
Selbiges ist jetzt nach einem interreligiösen Gebet im Kölner Dom und im Straßburger Münster nämlich geschehen. Die Bilder, die Anfang Januar aus Protest gegen die Intervention Israels im Gazastreifen betende Muslime vor den Domen in Mailand und Bologna zeigten, erinnerten mich an meine Erlebnisse in Kairo. Natürlich ist vor dem Dom beten etwas anderes als im Dom, aber ein bestimmter Anspruch könnte schon damit verbunden sein.
Der Islam teilt die Welt nach Gebieten ein
Mein Lehrer Mahmud fühlte sich ertappt, als ich ihn mit der Deutung meines geistlichen Freundes konfrontierte. Inwieweit seine Haltung eine Mainstream-Haltung oder nur die einer Minderheit ist, kann ich bis auf den heutigen Tag nicht genau bestimmen. Die einen sagen so, die anderen so. Immer wieder gleich allerdings bleibt die Aussage der Befragten, dass der Islam die Welt nach Gebieten einteilt: Ein Haus des Islam – wo Muslime die Mehrheit bilden; ein Haus des Krieges – dort, wo der Islam sich noch ausbreiten muss; und ein Haus des Vertrages – in dem Muslime als Muslime mit Minderheitsrechten leben dürfen.
Interreligiöse Gebetsfeiern in christlichen Kirchen, Kapellen oder auf Friedhöfen sind so gesehen nicht möglich. Zwar geht christliches Beten nur „durch Christus unseren Herrn“, was die Formel, mit der die Gebete des christlichen Gottesdienstes immer enden, belegt. Aber trotz dieser Exklusivität spricht nichts dagegen, so wie in Assisi, dass religiöse Menschen verschiedener Traditionen beim Gebet der anderen anwesend und andächtig sind. Sollte das Gastrecht, das man sich gegenseitig in seinen Kultstätten gewährt, durch eine unklare Position missbraucht werden, wäre selbst dieses kleine Zeichen gemeinsamer Verständigung nicht mehr möglich.
Alexander Görlach
leitet das Online-Ressort des Magazins Cicero