Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Heiliger Bimbam

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Freitag, 18. Mai 2012 Felix, Burkhard
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glaubenslust – Der Tag


Heiliger Bimbam!

Beim abendlichen Angelusläuten hatten wir Kinder uns auf den Heimweg zu machen. Am Sonntag wurden wir beim Erstläuten zur Messe geschickt, beim Mittagsläuten hasteten auch die letzten Frühschopper zum Essen nach Hause. Wenn die Totenglocke bimmelte, rätselten Nachbarn am Zaun, wer wohl gestorben war. Und an Silvester durfte die erste Rakete nicht gezündet werden, bevor die Kirchenglocken das neue Jahr einläuteten.
 
In den späten 50er-Jahren war eine Kindheit auf dem Land begleitet vom Glockenläuten. Es gliederte den Tag, die Woche, das Jahr. Irgendwann wurden aus Dörfern Vororte und lärmgeplagte Städter suchten auf dem Land ihre Ruhe. Mit der es dann oft schnell vorbei war! Der Lärm der Kirchenglocken war plötzlich ein Thema, und das ein oder andere Mal mussten Gerichte entscheiden.

Das Urteil wird die Kirchenglocken nicht zum Schweigen bringen 

In Italien hat nun ein Gericht einer pensionierten Lehrerin 60.000 Euro zugesprochen, die gegen den "markerschütternden Lärm" der Kirchenglocken in ihrer Nachbarschaft geklagt hatte. Vorausgegangen war ein 20-jähriger Streit zwischen Pfarrer und Betroffener.
 
Geht man davon aus, dass das Gericht gründlich geprüft und abgewogen hat, dann spricht die Höhe der Entschädigung dafür, dass es sich hier um einen extremen Ausnahmefall handelt, der eskaliert zu sein scheint. Und daran sind meistens beide Seiten beteiligt.
 
Es besteht also kein Grund zur Empörung. Das Urteil wird die Kirchenglocken nicht zum Schweigen bringen. In Deutschland ist das sakrale Läuten wie der Ruf zur Messe oder während der Wandlung durch die Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt. Der Lärmschutz muss allerdings eingehalten werden. Mit moderner schalldämpfender Technik ist das kein Problem. Das säkulare Läuten, etwa der Stundenschlag, genießt keinen rechtlichen Schutz. Viele Kirchen verzichten aber ohnehin auf die Viertel- und Halbestunde und stellen den Stundenschlag während der Nacht ganz ein.
 
Natürlich geht damit eine alte Gewohnheit verloren. Aber der Verlust lässt sich verschmerzen. Im digitalen Zeitalter haben längst Uhren die Funktion der Glocken übernommen. Und die ungestörte Nachtruhe der Kirchennachbarn hat Vorrang.

Nur weil vor dem Wort Glocke das Wort Kirche steht, ist das kein Freibrief für Ruhestörung 

Die Zeiten haben sich nun einmal geändert. Aus kleinen Dorfgemeinschaften, deren Mittelpunkt in jedem Sinne die Kirche war, sind Gemeinwesen mit sehr unterschiedlicher Struktur geworden. Wichtig ist das friedliche Miteinander und das verlangt Kompromisse!
 
Nur weil vor dem Wort Glocke das Wort Kirche steht, ist das kein Freibrief für Ruhestörung. Die Kirchenglocken haben eine wichtige Funktion für die christliche Gemeinde und in der Liturgie. Das muss so bleiben und geht in angemessener Lautstärke! Alte Zöpfe aber darf man getrost abschneiden!
 
Rosina Wälischmiller




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