Da Psychologen und Juristen von einem solchen Anzeige-Automatismus mit Rücksicht auf die Opfer abraten, befanden sich die Bischöfe in einer Zwickmühle. Wenn sie die bedingungslose Anzeigepflicht nicht einführten, würde der Vertuschungsvorwurf erneuert. Wären sie auf die bayerische Maximalforderung eingeschwenkt, hätten sie den Rat der Experten ignorieren müssen.
Nun wurde ein Weg gefunden, der beides vermeidet. Die neue Formulierung lautet: «Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, leitet ein Vertreter des Dienstgebers die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter.» Zugleich wird festgehalten: «Die Pflicht zur Weiterleitung der Information an die Strafverfolgungsbehörde entfällt (...), wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht.» Damit an dieser Stelle keine Vernebelungsstrategien greifen können, muss dieser Wunsch schriftlich dokumentiert und vom Opfer unterzeichnet werden. Der Neuregelung haben auch die bayerischen Bischöfe zugestimmt.
In zwei wesentlichen Punkten unterscheidet sich das neue Regelwerk von den US-amerikanischen Normen, die als weltweit strengste auf diesem Gebiet gelten. So verzichten die deutschen Bischöfe darauf, ihre Leitlinien als «Partikularrecht» einzuführen. Die Verbindlichkeit ergibt sich allein aus der Selbstverpflichtung der Oberhirten. Der Vorteil des deutschen Weges liegt darin, dass die Leitlinien schneller verabschiedet werden konnten; ansonsten wäre der Umweg über Rom nötig gewesen.
Ein anderer Unterschied ist der Verzicht auf die amerikanische «Null-Toleranz-Regel», wonach ein Geistlicher nach einem einzigen erwiesenen Übergriff nicht mehr öffentlich die Messe feiern und keine klerikale Kleidung mehr tragen darf. Die deutschen Leitlinien sehen hingegen vor, dass er nicht wieder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden darf. Ansonsten entscheidet der Bischof auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens, ob, wo und unter welchen Auflagen der Täter im kirchlichen Dienst Verwendung findet.
Von Ludwig Ring-Eifel (KNA)