Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Neue Leitlinien für den Umgang mit Missbrauch

Liborius Verlagsgruppe Bayerisches Sonntagsblatt Liborius Magazin Liboriusblatt
Dienstag, 22. Mai 2012 Julia, Rita, Renate
Augenblicke|Nachrichten|Wissen|Unser Glaube|Specials|Forum|E-Cards|Spiele

Etappen Ihres Lebens: Taufe | Kommunion | Firmung | Ehe | Trauer

Drucken | Versenden | Mail an die Redaktion

Neue Leitlinien für den Umgang mit Missbrauch

Kompromiss bei der Anzeigepflicht

Nach monatelangen Vorarbeiten haben sich die katholischen Bischöfe in Deutschland auf ein neues Regelwerk für den Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch verständigt. Die verschärften «Leitlinien» stellte der Trierer Bischof Stephan Ackermann am Dienstag vor.

Trier (KNA) – Der Rektor des Berliner Canisius-Kollegs, Pater Klaus Mertes, hatte Ende Januar den Missbrauchsskandal ins Rollen gebracht, als er frühere Fälle an dem Jesuitengymnasium öffentlich machte. Das hatte eine Welle weiterer Fälle ans Licht gebracht, eine bundesweite Debatte über Missbrauch auch in anderen Einrichtungen ausgelöst und die Bischöfe unter Zugzwang gesetzt.

Unterstützt von Juristen, Medizinern und Psychologen hat die Bischofskonferenz nun ein handwerklich solides Regelwerk verfasst. Im Windschatten eines zuletzt etwas abgeflauten Medieninteresses konnten die 27 Diözesanbischöfe nahezu ungestört von internem und externem Störfeuer beraten. Am 23. August verabschiedeten sie in Würzburg die neuen Leitlinien.

Der jetzt veröffentlichte Text unterscheidet sich klar von dem alten, an manchen Stellen ungenauen Dokument. So wird sauber getrennt zwischen den strafrechtlichen und den kirchenrechtlich-disziplinarischen Wegen der Ermittlung und Bestrafung. Anregungen von Kritikern wurden eingearbeitet – so etwa die Forderung, dass der Missbrauchsbeauftragte eines Bistums nicht gleichzeitig der Bistumsleitung angehören sollte.

Einen Durchbruch gab es bei der Frage, unter welchen Bedingungen die Kirche Verdachtsfälle an die Staatsanwaltschaft meldet. In den alten Richtlinien aus dem Jahr 2002 hieß es: «In erwiesenen Fällen wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert.» Um hier unmissverständlich Klarheit zu schaffen, forderten als erste die bayerischen Bischöfe im März, ab sofort müsse jeder Verdachtsfall der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

 

Foto: imago

Da Psychologen und Juristen von einem solchen Anzeige-Automatismus mit Rücksicht auf die Opfer abraten, befanden sich die Bischöfe in einer Zwickmühle. Wenn sie die bedingungslose Anzeigepflicht nicht einführten, würde der Vertuschungsvorwurf erneuert. Wären sie auf die bayerische Maximalforderung eingeschwenkt, hätten sie den Rat der Experten ignorieren müssen.

Nun wurde ein Weg gefunden, der beides vermeidet. Die neue Formulierung lautet: «Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, leitet ein Vertreter des Dienstgebers die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter.» Zugleich wird festgehalten: «Die Pflicht zur Weiterleitung der Information an die Strafverfolgungsbehörde entfällt (...), wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht.» Damit an dieser Stelle keine Vernebelungsstrategien greifen können, muss dieser Wunsch schriftlich dokumentiert und vom Opfer unterzeichnet werden. Der Neuregelung haben auch die bayerischen Bischöfe zugestimmt.

In zwei wesentlichen Punkten unterscheidet sich das neue Regelwerk von den US-amerikanischen Normen, die als weltweit strengste auf diesem Gebiet gelten. So verzichten die deutschen Bischöfe darauf, ihre Leitlinien als «Partikularrecht» einzuführen. Die Verbindlichkeit ergibt sich allein aus der Selbstverpflichtung der Oberhirten. Der Vorteil des deutschen Weges liegt darin, dass die Leitlinien schneller verabschiedet werden konnten; ansonsten wäre der Umweg über Rom nötig gewesen. 

Ein anderer Unterschied ist der Verzicht auf die amerikanische «Null-Toleranz-Regel», wonach ein Geistlicher nach einem einzigen erwiesenen Übergriff nicht mehr öffentlich die Messe feiern und keine klerikale Kleidung mehr tragen darf. Die deutschen Leitlinien sehen hingegen vor, dass er nicht wieder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden darf. Ansonsten entscheidet der Bischof auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens, ob, wo und unter welchen Auflagen der Täter im kirchlichen Dienst Verwendung findet.

Von Ludwig Ring-Eifel (KNA)




Übermittlung Ihrer Stimme...
3.0 (2 x bewertet)


Die Kommentare der Liborius-User:


von Johnny

am Freitag, 10. September 2010

Der Kompromiss ist zwar besser als die bisherige Regelung, aber "mutig" kann man ihn nicht nennen. Außerdem würde ich gerne mal das Dokument im Originaltext lesen können dürfen.

Übermittlung Ihrer Stimme...
noch nicht bewertet
 

von Johnny

am Freitag, 10. September 2010

Der Kompromiss ist zwar besser als die bisherige Regelung, aber "mutig" kann man ihn nicht nennen. Außerdem würde ich gerne mal das Dokument im Originaltext lesen können dürfen.

Übermittlung Ihrer Stimme...
noch nicht bewertet
 
 

Ihre Meinung zu diesem Thema (Sie müssen nicht angemeldet sein):

Ins Gästebuch eintragen
  (wird nicht angezeigt)
(* Pflichtfeld)

Das Beste aus der katholischen Erlebniswelt