Was bedeutet das Bekenntnis der Piusbruderschaft und der vier Bischöfe zum Papst wirklich?
Sind sie zum Gehorsam gegenüber dem Heiligen Vater bereit? Die Taten sprechen eine andere Sprache als die Erklärung, welche die vier Bischöfe vor der Aufhebung der Exkommunikation abgegeben haben. Sie erkennen die Ordnung der Kirche und damit auch den Willen des Papstes, der nicht zuletzt in den entsprechenden Bestimmungen des Kirchenrechts zum Ausdruck kommt, in ihrem Handeln nicht an. Sie erteilen die heiligen Weihen, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind und obwohl die Unrechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens vom Apostolischen Stuhl kürzlich nochmals ausdrücklich festgestellt worden ist. Sie warten nicht die Ergebnisse der Gespräche ab, welche die Vertreter des Apostolischen Stuhls mit der Bruderschaft führen wollen, sondern machen mit ihrem Verhalten deutlich, dass die geistliche Autorität des Petrusnachfolgers von ihnen auch in wichtigen Punkten nur nach eigenem Ermessen als bindend anerkannt wird.
Dieses Verhalten widerspricht allein schon Prinzipien der Höflichkeit gegenüber dem Heiligen Vater, der einen Akt der Barmherzigkeit gesetzt und großes Entgegenkommen gezeigt hat. Doch mehr noch: Es drängt sich auf, dahinter eine verhärtete Haltung des Ungehorsams und der Taubheit gegenüber dem obersten Lehr- und Hirtenamt in der Kirche zu sehen.
Wie wird Papst Benedikt solches Tun bewerten? Dem Urteil des Heiligen Vaters ist nicht vorzugreifen. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal des Schismas indes, nämlich "die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst" (vgl. c. 751 CIC), wird durch fortgesetztes Verhalten dieser Art verwirklicht. Die kirchliche Rechtsordnung kennt dafür Konsequenzen.
Pater Stephan Haering OSB
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