Zwei Monate nach seinem tragischen Skiunfall wurde der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er ist schuld am Tod der 41-jährigen Beata C. Zwei Tage nach dem Urteil schickte ihn die CDU als Spitzenkandidat für die Landtagswahl ins Rennen. Sollte sie gewinnen, wäre der oberste Repräsentant eines Bundeslandes ein Vorbestrafter. Aber: Dieter Althaus ist kein Krimineller! Er hat weder vorsätzlich gehandelt noch grob fahrlässig. Was Althaus passiert ist, kann jeden treffen. Auch die, die jetzt moralisch entrüstet den Zeigefinger heben. Dieter Althaus hat einen schrecklichen Fehler gemacht. Sein Verhalten hat einen Menschen das Leben gekostet. Abgesehen von seinen eigenen schweren Verletzungen wird dadurch auch sein Leben nie mehr so sein wie es einmal war. Seine Schuld wird ihn auf Schritt und Tritt begleiten.
Wie sich sein Schicksalsschlag auf sein Amt auswirkt, lässt sich nicht vorhersehen. Aber an Glaubwürdigkeit hat er dadurch nicht verloren. Das Privatleben von Politikern geht die Öffentlichkeit nur soweit etwas an, als es ihr Mandat oder ihre politischen Aufgaben beeinträchtigt oder damit kollidiert. Oder wenn sie ihre Macht im Privaten missbrauchen. Wenn Minister vier- oder fünfmal heiraten, wenn sie Geliebte haben oder uneheliche Kinder, mag das manchen nicht gefallen, für das öffentliche Amt hat es keine Relevanz. Wer sich Politiker mit einem Heiligenschein wünscht, darf sich nicht wundern, wenn er Scheinheilige bekommt.
Rosina Wälischmiller