Doch auch losgelöst von der historischen Verantwortung hat Merkel das Recht, sich kritisch gegenüber dem Vatikan zu äußern. Als Kirchenstaat beansprucht der Vatikan völkerrechtlichen Status für sich. Das bedeutet unter anderem, dass der Kirchenstaat auch kritisiert werden kann wie jeder andere Staat.
Gott und der Kaiser
Nur: Die Kanzlerin hat sich in eine innerkirchliche Angelegenheit eingemischt. Auch wenn der Holocaust-Leugner Williamson ohne Frage durch Angela Merkel angegriffen werden darf, ja sogar muss, steht doch die Aufhebung der Exkommunikation außerhalb des politischen Raumes. So wie das Gnadenrecht des Bundespräsidenten nicht Gegenstand einer externen Einmischung sein kann, ist das auch die souveräne Entscheidung des Papstes, einen Schritt auf die Piusbruderschaft zuzugehen oder nicht. Außerdem hat der Vatikan streng nach dem Prinzip: „So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!“, gehandelt. Der Regensburger Bischof Ludwig Müller zum Beispiel hat als zuständiger Ortsbischof Strafanzeige gestellt. Der Papst indes hat so gehandelt, wie man es von einem Kirchenoberhaupt erwarten kann – wie ein barmherziger Vater.
Zuletzt hat die Kanzlerin bei ihrer Forderung nach einer Klarstellung missachtet, dass der Papst sich bereits in der Vergangenheit deutlich von jeglichem Antisemitismus und Antijudaismus distanziert hat. Den Papst aufzufordern, täglich wie das Murmeltier zu grüßen, steht auch einer Bundeskanzlerin nicht zu. Es bleibt daher der Verdacht, dass Angela Merkel schon jetzt mit dem Wahlkampf begonnen und auf Wählerschichten abgezielt hat, die ansonsten eher nicht zum christlich-konservativen Spektrum gehören.
Von Simon Biallowons