Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Sündengott

Liborius Verlagsgruppe Bayerisches Sonntagsblatt Liborius Magazin Liboriusblatt
Montag, 21. Mai 2012 Hermann Joseph , Erenfrid
Augenblicke|Das Magazin|Nachrichten|Wissen|Unser Glaube|Specials|Forum|E-Cards|Spiele

Etappen Ihres Lebens: Taufe | Kommunion | Firmung | Ehe | Trauer

Drucken | Versenden | Mail an die Redaktion

glaubenslust – Der Tag


Sündengott

Existiert Gott und wenn ja, ist er postalisch erreichbar? Fragen, die Ernie Chambers eindeutig mit Ja beantwortet. Die Existenz sieht er darin bestätigt, dass sich ein US-Gericht vor Kurzem mit seiner Klage gegen das allerhöchste Wesen beschäftigt hat. Und die Erreichbarkeit des Welterschaffers ergibt sich für ihn daraus, dass der sowieso alles wisse und mitbekomme.

Häh, Klage gegen Gott, wie geht denn das? Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist auch juristisch alles machbar, dachte Chambers, ehemaliger Senator des US-Bundesstaates Nebraska. Schließlich könne dort jeder jeden verklagen. Um das zu beweisen, wollte er den Himmlischen Vater vor den Kadi zerren. Begründung: Verbreitung von Tod, Zerstörung und Terror unter Abermillionen von Erdbewohnern. Über die Beweisführung ist nichts bekannt. Möglicherweise aber stützte sich die Anklage auf Vorfälle, die schon etwas weiter zurückliegen.

Fragt sich nur, ob nicht längst der Tatbestand der Verjährung eingetreten ist

Als da wären: Vorsätzliche Vertreibung von Schutzbefohlenen (Adam und Eva nebst Nachfahren) aus dem Paradies. Mutwilliges Hervorrufen einer Überschwemmung (Sinflut) mit Todesfolge. Ebenfalls mutwillige Zerstörung von Eigentum in Tateinheit mit Todschlag (Sodom und Gomorrha) inklusive fahrlässigem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Verwandlung von Frau Lot zur Salzsäule). Oder Beihilfe bei Umweltvergehen plus Kindsmord (zehn Plagen in Ägypten). Alles in allem eine Menge Kollateralschaden und bestens mit Zeugenaussagen dokumentiert in der Bibel. Fragt sich nur, ob nicht längst der Tatbestand der Verjährung eingetreten ist.

Wie auch immer, Richter Marlon Polk vom Bezirksgericht in Douglas (Nebraska) wies die Klage ab – wegen fehlender Adresse, an die die Anklageschrift hätte zugestellt werden können. Was halten wir nun von der ganzen Sache? Blasphemie, Ami-Nonsens, schon längst überfällig, dass die biblische Geschichte aufgearbeitet wird? Es keimt der Verdacht auf, dass der Ex-Senator den Vater allen Seins nur als Ersatzprügelknabe, quasi als Sündengott für ein hysterisches Rechtssystem heranziehen wollte. Hätte er sich da nicht besser an andere halten können, deren Missetaten eindeutiger zuzuordnen sind: etwa Raymond Albert Kroc, Gründer der Fast Food-Kette McDonalds, John S. Pemberton, Erfinder der Coca Cola. George W. Bush, der ...na ja. Oder wenigstens Uli Hoeneß, Schöpfer des Dauerfußballlangweilemeisters Bayern München? Aber nein, er musste die Sache gleich so hoch hängen und zieht sich damit den Unmut von Millionen Christen zu und vielleicht des Herrgotts selbst. Apropos: Der kann sich übrigens noch nicht beruhigt zurücklehnen in seinem adressatlosen Domizil. Mr. Chambers gedenkt nämlich, die Entscheidung des Gerichts anzufechten.

Klaus Späne




Übermittlung Ihrer Stimme...
4.7 (12 x bewertet)


Die Kommentare der Liborius-User:


von david-ho-zehnter@gmx.de

am Dienstag, 21. Oktober 2008

gute nachricht
das heizöl ist billiger geworden.
das freut den katholischen Hausvater. David

Übermittlung Ihrer Stimme...
1.0 (1 x bewertet)
 
 

Ihre Meinung zu diesem Thema (Sie müssen nicht angemeldet sein):

Ins Gästebuch eintragen
  (wird nicht angezeigt)
(* Pflichtfeld)

Das Beste aus der katholischen Erlebniswelt