So finanziert sich die Kirche
In Deutschland haben die Kirchen das von der Verfassung gesicherte Recht, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Die Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Im Jahr 2009 betrug das Kirchensteueraufkommen der katholischen Kirche in Deutschland 4,9 Milliarden Euro, für die evangelische Kirche mit 4,4 Milliarden Euro. Die Kirchensteuer wird aus Kostengründen vom Staat eingezogen; er erhält für diesen Dienst drei Prozent des Aufkommens.
Neben den Kirchensteuern ihrer Mitglieder beziehen die Kirchen auch Finanzleistungen des Staates, die historische Wurzeln haben. So wurden 1803 zahlreiche deutsche Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite durch Kirchengüter auf der rechten Rheinseite entschädigt. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Dotationen zu gewähren. Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme der Gehälter von Bischöfen, Domherren und – in wenigen Fällen - auch Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Heute bilden die ins Grundgesetz übernommenen staatskirchenrechtlichen Regelungen der Weimarer Reichsverfassung die rechtliche Grundlage für die Kirchenfinanzierung.
Davon zu unterscheiden sind freiwillige Fördermaßnahmen (Subventionen), zu denen etwa Zuschüsse im Alten-, Sozial- und Jugendbereich, die Finanzierung der Militärseelsorge, der theologischen Lehrstühle sowie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen gehören.
KNA (28.07.2010)