Über Monate wirkte die bayerische Kirche wie gelähmt. Kein Wunder: Der Augsburger Bischof Walter Mixa führte mit Halbwahrheiten, wahrscheinlich sogar faustdicken Lügen seine Amtsbrüder und das ganze Gottesvolk an der Nase herum. Gut, dass dem Treiben vor einigen Wochen ein Ende gesetzt wurde. Und noch besser, dass der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller nun die Initiative ergriffen hat – auf einem Gebiet, dass spätestens seit dem Fall Mixa besonders sensibel ist. Müller erklärte, dass die Bezahlung der Bischöfe durch den Freistaat ein Ende haben solle. Das ist ein erster, notwendiger Schritt, um das Verhältnis von Kirche und Staat weiter zu entflechten. Aber beide Partner dürfen dabei nicht stehen bleiben, sondern müssen noch andere alte Zöpfe abschneiden.
Das beginnt mit der Tatsache, dass in Bayern nicht nur Bischöfe, sondern auch Domkapitulare (also quasi die Minister des Bischofs) und sogar Geistliche in der Militär-, Polizei- und Gefängnisseelsorge vom Staat bezahlt werden. In unserer pluralistischen Gesellschaft ist so etwas höchst ungerecht. Es gibt keinen guten Grund, warum muslimische oder atheistische Steuerzahler die Verwaltung des katholischen Glaubens subventionieren sollen.
Nun mag man anführen, dass es sich bei diesen Bezahlungen um keine Geschenke handelt, sondern um einen Ausgleich – für Enteignungen katholischer Güter zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Dieser Einwand ist richtig, und in der Tat ist damals viel Unrecht geschehen. Nur: Solche Kompensationen verlieren irgendwann den Bezug zu den realen Ereignissen und damit ihre Rechtfertigung. Wäre es anders, dann könnte Bayern immer noch die Schweden für die Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges finanziell verantwortlich machen, oder Italien einen Ausgleich von Deutschland fordern. Immerhin hatten die Germanen im Römischen Reich schwere Verwüstungen angerichtet.
Müllers Vorstoß sollte auch in anderer Hinsicht noch weiter gehen. Es ist ein Unding, dass es in Bayern an nicht-theologischen Fakultäten sage und schreibe 21 Lehrstühle gibt, deren Inhaber erst ernannt werden, wenn der zuständige Bischof keine Einwände hat. Hier sollte die Kirche auf eine Änderung drängen, mag sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen, sie mische sich in Dinge ein, die sie nichts (mehr) angehen.
Wenn hier die bayerischen Bischöfe solche Zustände klären würden, könnten sie Zeichen echter Erneuerung setzen. Der Vatikan kann als Beispiel dienen, was dies an Vorteilen bringt. Im Zuge der Einigung Italiens besetzten Truppen des künftigen Nationalstaates 1870 den Kirchenstaat, der damals weite Teile Mittelitaliens umfasste. Erst 1929 erkannte der Heilige Stuhl – gegen Kompensationen - die Gebietsverluste an. Hat dieser Abschied von weltlichen Gütern und Privilegien der Kirche geschadet? Nein, im Gegenteil, sie kann seitdem freier agieren. Auf diesem Weg sollten Müller und seine Amtsbrüder auch in Bayern mutig voranschreiten.