„Das ist eine Frage der Barmherzigkeit“, machte der Freiburger Erzbischof in einem Interview mit der Wochenzeitung ZEIT deutlich. Tatsächlich ist der Umgang der Kirche mit Geschiedenen, die nach der Scheidung der staatliche Ehe wieder vor dem Standesbeamten heiraten, höchst schwierig. Das liegt daran, dass nach dem Kirchenrecht die Ehe unauflöslich ist und man somit aus Sicht der Kirche weiterhin in einer Ehe mit dem Partner lebt, von dem man nach den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschieden ist. Das kirchliche Eheband kann jedoch erst durch den Tod eines Ehepartners getrennt werden. Man kann die Situation zivil wiederverheirateter aus kirchlicher Sicht so beschreiben, dass sie in einer Situation dauernden Ehebruchs leben.
Eheverständnis
Nach der Konstitution “Gaudium et spes“ des Zweiten vatikanischen Konzils wird die Ehe verstanden als eine umfassende Lebens- und Liebesgemeinschaft von Mann und Frau. Beide schenken sich gegenseitig als Person und nehmen sich an. Durch diese freie Willensentscheidung etablieren sie eine nach göttlicher Ordnung feste Institution begründet. Diese unterliegt nicht mehr der menschlichen Willkür. Begründet wird die aus der Heiligen Schrift, in der die Unauflöslichkeit der Ehe an mehreren Stellen verankert ist (vgl. Mt 5,32; 19,1-9; Mk 10,1-12; Lk 16,18; Röm 7,2-4; 1 Kor 7,10 f.). Insoweit wird sie auch nicht als schlichtes kirchliches Gesetz sonder gleichsam als göttliches Gebot betrachtet. Aber auch das kirchliche Eherecht legt im Codex Iuris Cononici fest, eine vollzogene Ehe unter Getauften absolut unauflöslich ist (c. 1141 CIC/1983).
Konkrete Beispiele
Im Interview mit der ZEIT macht Zollitsch an einem prominenten Beispiel deutlich, dass es darum gehe, Menschen zu helfen, "deren Leben in wichtigen Dingen unglücklich verlaufen ist". Hierzu zählt der Erzbischof ausdrücklich das Scheitern einer Ehe. Er nennt als Beispiel den Bundespräsidenten Christian Wulff. Wulff ist katholisch und nach seiner Scheidung ein zweites Mal verheiratet. "Er ist für mich ein Katholik, der seinen Glauben lebt und darunter leidet, wie die Situation ist", benennt Zollitsch das Problem.
Auschluss vom Kommunionempfang
In der Praxis wird das Problem an der Stelle deutlich, an der wiederverheiratete Geschiedene nicht zur heiligen Kommunion zugelassen werden dürfen (CIC 915), da sie „in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“. Diese Position ist in verschiedenen Stellungnahmen und Schreiben der Glaubenskongregation, der der jetzige Papst Benedikt XVI. als Kardinal Ratzinger vorstand, immer wieder betont worden, obgleich man die Nöte der Gläubigen offenbar erkennt. So hieß es in einem Schreiben von 1994 an die Bischöfe: „In Treue gegenüber dem Wort Jesu hält die Kirche daran fest, daß sie eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen" (Nr. 4). Es soll jedoch in fürsorgender Liebe alles getan werden, „was die Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation befinden, in der Liebe zu Christus und zur Kirche bestärken kann... Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, daß es nicht um Diskriminierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat".
Zollitsch hofft auf Bewegung
Im Blick auf die Not, die viele Menschen durch diese Situation empfinden, hofft Erzbischof Zollitsch auf Bewegung bei diesem Thema. Die Kirche werde hier weiterkommen, sagt er der ZEIT. Sogar noch zu seinen Lebzeiten.