Bischof Müller warnt vor Kürzung der Zahlungen an Kirchen
Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hat davor gewarnt, die bisherigen staatlichen Zahlungen an die Kirche zu kürzen. Sollten sich einzelne Landespolitiker mit ihren Forderungen durchsetzen, würden sie damit Steuererhöhungen provozieren, sagte Müller der «Passauer Neuen Presse». «Wenn die Kirchen die entsprechenden Leistungen nicht mehr finanzieren könnten, müsste der Staat sie selber finanzieren und folglich kräftig die allgemeinen Steuern erhöhen.»
Passau (KNA) – Als Beispiel führte der Bischof das Engagement der Kirchen als Schulträger an. Der Staat müsse für einen Schüler an einer kirchlichen Schule ein Drittel weniger aufbringen als an einer staatlichen. Entgegen allgemeiner Meinung gebe es in Wirklichkeit keine Leistungen des Staates an die Kirchen. Vielmehr gebe es Leistungen der Kirche oder kirchlicher Einrichtungen im schulischen und sozialen Bereich für die Allgemeinheit, so Müller. Diese würden vom Steuerzahler mittels des Staates refinanziert.
All diese Kooperationen stünden auf einem «konkordatären Grund» und seien gesetzlich im einzelnen geregelt, erinnerte der Bischof. «Es ist also keineswegs so, dass die Kirchen wie in einem vordemokratischen Obrigkeitsstaat privilegiert oder alimentiert werden.» Zugleich erinnerte Müller daran, dass die rechtswidrige Enteignung des Kirchenguts und die Zerstörung des gesamten Bildungssystems im Zuge der Säkularisation 1803 die Gesellschaft seinerzeit «teuer zu stehen» gekommen sei.
Bei der Bezahlung der Bischofsgehälter durch den Staat hält Müller eine andere Regelung für möglich. Eine solche Änderung wäre von kirchlicher Seite auch «sehr erwünscht», müsste sich aber auf rechtlicher Grundlage im Rahmen von Ablöseverhandlungen vollziehen. Dabei verwies er darauf, dass der Staat anstelle der Schaffung eines Ausgleichsfonds beim Bayerischen Konkordat 1924 etwa die Besoldung der Bischöfe und der Kanonikate durch Entnahme der Rendite aus dem ehemaligen Kirchengut zugesagt habe. Dadurch entstehe die Vorstellung, die Bischöfe seien vom Staat abhängig oder dieser «bezahle» nach seinem Beamtentarifen den Lebensunterhalt der Bischöfe.
KNA (28.07.2010)