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Autor: Fragender
Erstellt: 17. Oktober 2010 - 21:38
Betreff: Artikel: Zukunft der Kirche / Konfliktstoff in der Kirche
Sehr geehrte Forumteinehmer (innen),
den Artikel fand ich interessant.
Hier mein Beitrag zum Konfliktthema Sexualmoral:
Zum Konfliktthema „Sexualmoral“ gehört m. E. auch ein Infragestellen der sog. Erbsünde.
In der gültigen theologischen Lehrmeinung wird immer wieder hervorgehoben,
dass jeder Mensch (außer der hl. Maria), der zur Welt kommt, mit der Erbsünde belastet ist.
Die Erbsünde wird dem Menschen mitgegeben, weil die Zeugung das Ergebnis eines sexuellen Aktes ist.
Dieser sexuelle Akt ist immer per se mit „Sünde“ behaftet bzw. befleckt, da er lustvoll ist.
Nur in dem Fall, dass der Akt potenziell zur Zeugung neuen Lebens offen ist,
handeln die zeugenden Eheleute nicht sündig, geben dem gezeugten Kind aber
trotzdem die Erbsünde mit auf seinen Lebensweg.
Das ist – um es vorsichtig auszudrücken – eine nach normalem menschlichen Ermessen
nicht mehr nachvollziehbare theologische Konstruktion, die auf Augustinus (4. JH nach Chr.) zurückgeht, in der offiziellen kath. Kirchenlehre aber immer noch vertreten wird.
Mich würde am Rande dieser Lehrmeinung nun folgende Frage interessieren:
Wie steht die Kirche zum Begriff der Erbsünde bei Kindern, die in der „Retorte“
gezeugt wurden?
den Artikel fand ich interessant.
Hier mein Beitrag zum Konfliktthema Sexualmoral:
Zum Konfliktthema „Sexualmoral“ gehört m. E. auch ein Infragestellen der sog. Erbsünde.
In der gültigen theologischen Lehrmeinung wird immer wieder hervorgehoben,
dass jeder Mensch (außer der hl. Maria), der zur Welt kommt, mit der Erbsünde belastet ist.
Die Erbsünde wird dem Menschen mitgegeben, weil die Zeugung das Ergebnis eines sexuellen Aktes ist.
Dieser sexuelle Akt ist immer per se mit „Sünde“ behaftet bzw. befleckt, da er lustvoll ist.
Nur in dem Fall, dass der Akt potenziell zur Zeugung neuen Lebens offen ist,
handeln die zeugenden Eheleute nicht sündig, geben dem gezeugten Kind aber
trotzdem die Erbsünde mit auf seinen Lebensweg.
Das ist – um es vorsichtig auszudrücken – eine nach normalem menschlichen Ermessen
nicht mehr nachvollziehbare theologische Konstruktion, die auf Augustinus (4. JH nach Chr.) zurückgeht, in der offiziellen kath. Kirchenlehre aber immer noch vertreten wird.
Mich würde am Rande dieser Lehrmeinung nun folgende Frage interessieren:
Wie steht die Kirche zum Begriff der Erbsünde bei Kindern, die in der „Retorte“
gezeugt wurden?
Autor: ukraїner
Erstellt: 3. Februar 2012 - 11:20
Betreff: re: Artikel: Zukunft der Kirche / Konfliktstoff in der Kirche










































