München (KNA) Die Freisinger Bischofskonferenz begrüßt die neuen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Problem sexuellen Missbrauchs. Das Dokument orientiere sich am Vorgehen der bayerischen Bischöfe, sagte Bernhard Kellner, Sprecher des Konferenzvorsitzenden, Erzbischof Reinhard Marx, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in München. Auf Zustimmung im bayerischen Episkopat stoße auch die «Feinjustierung beim Opferschutz».
Die bayerischen Bischöfe hatten sich bei ihrer Versammlung im März im fränkischen Vierzehnheiligen auf eine engere Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verständigt. Der Deutschen Bischofskonferenz empfahlen sie damals einstimmig, eine Meldepflicht «bei Verdacht von sexuellem Missbrauch und körperlichen Misshandlungen an die Staatsanwaltschaft festzuschreiben». Die Linie wurde seither in den sieben bayerischen Bistümern praktiziert.
Auf Bundesebene wurde diese Maßgabe nun übernommen, ergänzt durch eine Art Widerspruchslösung. Von der Anzeige eines Verdachts bei der Staatsanwaltschaft kann demnach nur dann abgesehen werden, wenn das mutmaßliche Opfer dies ausdrücklich wünscht «und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist». Kellner erklärte, die neuen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz seien «selbstverständlich» auch für Bayern verbindlich.