Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Einzelansicht
Rom (KNA) Die römische Glaubenskongregation hat in den vergangenen neun Jahren 300 Anzeigen pädophiler Handlungen durch Kleriker behandelt. Diese Zahl nannte der Promotor Iustitiae Charles J. Scicluna, eine Art Strafverfolger der Behörde für schwere kirchenrechtliche Vergehen, in einem Interview mit der katholischen italienischen Tageszeitung «Avvenire» (Samstag).
Demnach gingen im Vatikan seit Inkrafttreten des Dekrets «De delictis gravioribus» von 2001, das die Zuständigkeit für solche Kirchenprozesse der Glaubenskongregation zuweist, insgesamt 3.000 Beschuldigungen wegen sexueller Übertretungen von Diözesan- und Ordenspriestern ein. Es habe sich um Vorgänge aus den zurückliegenden 50 Jahren gehandelt, so Scicluna. Der Großteil der Fälle betreffe die USA.
Etwa 60 Prozent der Anzeigen hätten sich auf «sexuelles Hingezogensein zu Heranwachsenden desselben Geschlechts» bezogen, 30 Prozent auf heterosexuelle Beziehungen. Zehn Prozent beträfen Akte der Pädophilie im eigentlichen Sinn. Diese 300 Fälle seien «immer noch zu viele», betonte Scicluna. Allerdings sei «das Phänomen nicht so verbreitet, wie einige glauben machen wollen».
In 20 Prozent aller Fälle sei es zu einem eigentlichen kirchlichen Straf- oder Verwaltungsverfahren gekommen. Davon habe die Hälfte mit einer Entlassung aus dem Klerikerstand geendet, die andere Hälfte mit einer Bitte der Beschuldigten um eine Entpflichtung von ihren Aufgaben. Dazu gehörten laut Scicluna etwa Priester, die wegen Besitzes von kinderpornographischem Material von einem staatlichen Gericht verurteilt worden waren. 60 Prozent der Anklagen seien mit Blick auf das Alter der Beschuldigten nicht zu Ende verfolgt, aber gegebenenfalls mit Verwaltungs- oder Disziplinarmaßnahmen abgeschlossen worden.
Im Blick auf die zivile Verfolgung sexueller Vergehen betonte Scicluna, in einigen Ländern seien Bischöfe verpflichtet, Verfehlungen von Priestern den Justizbehörden anzuzeigen, wenn sie außerhalb der sakramentalen Beichte davon Kenntnis erhielten. Dies gelte etwa im angelsächsischen Bereich oder in Frankreich. Wo eine gesetzliche Anzeigepflicht für die Bischöfe fehle, ermuntere der Vatikan die Kirchenleiter, die Opfer bei einer Anzeige bei staatlichen Behörden zu unterstützen.