Stuttgart (KNA) Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädiert im Zivilrecht für längere Verjährungsfristen bei Fällen sexuellen Missbrauchs. Mit Blick auf das Strafrecht lehnte sie in einem Interview der in Stuttgart erscheinenden Zeitung «Sonntag Aktuell» dagegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen erneut ab.
«Je länger die Tat zurückliegt, desto größer ist die Gefahr, dass Ort und Umstand nicht präzise nachzuweisen sind und das Verfahren möglicherweise mit einem Freispruch endet. Dann würden Betroffne ein zweites Mal zum Opfer», so Leutheusser-Schnarrenberger. Derzeit verjährt sexueller Missbrach von Kindern 20 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Opfers. Zivilrechtlich verjährt ein solcher Fall bereits 3 Jahre nach dem 21. Geburtstag des Geschädigten. Diese Frist solle verlängert werden, so die Ministerin. Einen konkreten Vorschlag machte Leutheusser-Schnarrenberger nicht.
Als «bemerkenswert» bezeichnete sie die Ankündigung der Bayerischen Bischofskonferenz, bei einem Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch sofort die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Die katholische Kirche müsse aber insgesamt ihre Richtlinien ändern.