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28.07.10 18:20

Muslimische Bundesliga-Profis müssen nicht fasten

 

Köln (KNA) Muslimische Profifußballer dürfen das Fasten im Monat Ramadan unterbrechen. Zu diesem Urteil kommt ein islamisches Rechtsgutachten (Fatwa) der Kairoer Al-Azhar-Universität, das der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) am Mittwoch auf seiner Internetseite veröffentlichte. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen ZMD, der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund. Darin wurde die Erstellung des religiösen Gutachtens vereinbart.

Der Arbeitsvertrag mit dem Verein zwinge den Spieler zu einer bestimmten Leistung, heißt es in der Fatwa. Wenn Fußball «seine einzige Einkommensquelle ist und wenn er im Monat Ramadan die Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann darf er das Fasten brechen». Die Al-Azhar-Universität ist eine der wichtigsten Lehrstätten im sunnitischen Islam. Ihre Rechtsgutachten sind deshalb weithin anerkannt.

Vereine und Spieler hätten damit sowohl im arbeitsrechtlichen wie im theologischen Sinne «Rechtssicherheit» erlangt, erklärten ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek und DFL-Geschäftsführer Christian Seifert. Dieser sagte zu, das Ergebnis der Gespräche mehrsprachig an Spieler und Vereine in der Bundesliga weiterzuleiten.

Der Ramadan beginnt in diesem Jahr am 11. August und dauert bis zum 8. September. Während des religiösen Fastenmonats müssen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang unter anderem auf Trinken und Essen verzichten.


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