Osnabrück (KNA) Wer in katholischen Einrichtungen in Niedersachsen und Bremen mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss ab diesem Mittwoch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das «Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen» soll Heranwachsende wirksamer vor sexuellen Übergriffen schützen, erklärte die Diözese Osnabrück am Dienstag. Die kirchliche Regelung gilt für die Bistümer Osnabrück und Hildesheim sowie den niedersächsischen Teil des Bistums Münster, das Offizialat Vechta. Sie stehe in keinem Zusammenhang mit den am selben Tag veröffentlichten neuen Missbrauchs-Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, sagte Bistumssprecher Hermann Haarmann auf Anfrage. In dem erweiterten Führungszeugnis ist festgehalten, ob die betreffende Person etwa wegen einer Sexualstraftat oder wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt wurde. Es muss alle fünf Jahre erneuert werden. Die Neuregelung betrifft beispielsweise Priester, Lehrkräfte an Schulen, Angestellte in Kindertagesstätten und Zivildienstleistende, aber auch Honorarkräfte. Darüber hinaus müssen Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie nicht wegen einer entsprechenden Straftat verurteilt wurden und auch kein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft, so die Bistümer.