Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Einzelansicht
Vatikanstadt/Bonn (KNA) Papst Benedikt XVI. hat sexuellen Missbrauch von Kindern durch Priester verurteilt. Jahrhunderte hindurch sei die Kirche für den Schutz und die Rechte Minderjähriger eingetreten. «Leider haben in verschiedenen Fällen einige ihrer Mitglieder gegen diese Verpflichtung gehandelt und diese Rechte verletzt», sagte der Papst am Montag im Vatikan. Die Kirche müsse solche Taten stets «beklagen und verurteilen», so das Kirchenoberhaupt.
Unterdessen forderte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eine rasche Aufklärung der Missbrauchsfälle in der Kirche. «Es muss volle Transparenz geben, so schmerzlich dies auch sein kann», sagte ZdK-Präsident Alois Glück in Bonn. Der Repräsentant der katholischen Laien in Deutschland verwies auf die 2002 verabschiedeten Leitlinien der Bischöfe. Auch der Papst habe sich immer wieder «beispielhaft» für die Aufklärung derartiger Fälle eingesetzt.
Zugleich übte Glück Kritik an der Berichterstattung in den Medien. Es sei unverantwortlich, durch reißerische Beiträge die Bildungs- und Jugendarbeit der katholischen Kirche «insgesamt in Misskredit bringen zu wollen».
Der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke sieht die Kirche in Deutschland beim Umgang mit Missbrauchsfällen gut aufgestellt. Die Leitlinien der Bischofskonferenz hätten sich im Grundsatz bewährt, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Im Detail könnten Änderungen nötig sein.
Laut Lüdicke sehen die Leitlinien eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft vor und berücksichtigten die strafrechtliche Relevanz des sexuellen Missbrauchs. Das sei früher anders gewesen. Der Wissenschaftler verwies auf die Unterschiede zwischen dem staatlichen Strafrecht und dem Kirchenrecht. Letzteres ziele auf Maßnahmen, um die innerkirchliche Disziplin aufrecht zu erhalten, etwa die Klerikerverpflichtung zu einem enthaltsamen Leben. Das Kirchenrecht kenne keine Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern letztlich nur disziplinarische Möglichkeiten. So könnten Geistliche aus dem Klerikerstand entlassen werden, wenn sie pädophile Neigungen auslebten.
Lüdicke verteidigte auch, dass die Kirche potenzielle Missbrauchsfälle zunächst unter Geheimhaltung behandelt. Dies diene dem Verdächtigtenschutz. Niemand dürfe vorverurteilt werden; die Falschanzeige gegen einen Kleriker sei ein «gefährliches Schwert». Der Kirchenrechtler sieht auch keine Verbesserung darin, wenn die Bistümer statt eigener Personen unabhängige Ansprechpartner für Opfer beauftragen. Denn auch sie wären schließlich von der Kirche beauftragt.
Auch der Direktor des Jesuiten-Kollegs St. Blasien, Pater Johannes Siebner, verteidigte die Kirche gegen den Vorwurf der Vertuschung. Die Leitlinien sähen deutlich vor, «dass sehr schnell der Schritt nach draußen geht», sagte er im ZDF-Morgenmagazin. Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» hatte zuvor das Vorgehen der Kirche als unzureichend kritisiert. Kirchenrechtliche Sanktionen blieben weit hinter denen des weltlichen Strafrechts zurück und dienten lediglich dazu, eine «Schweigemauer» um die Täter zu errichten.