Papst Benedikt XVI. hat das Rücktrittsgesuch des Passauer Bischofs Wilhelm Schraml abgelehnt. Das ist eine Überraschung. Denn das Ende der Amtszeit eines Bischofs ist normalerweise eine Formsache und im Kirchenrecht geregelt: Vor ihrem 75. Geburtstag reichen die Bischöfe das Rücktrittsgesuch beim Papst ein. Wenn der Papst zustimmt, sind die Bischöfe mit Vollendung ihres 75. Lebensjahres offiziell im Ruhestand. Papst Benedikt XVI. hatte erst kürzlich das Rücktrittsgesuch des Kölner Erzbischofs Joachim Kardinal Meisner (76) abgelehnt.
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