Am 11. Juni 993 bestätigte erstmals ein Papst – Johannes XV. – einen lokalen Heiligenkult. Es ging um Ulrich von Augsburg. Der Bischof hatte vier Jahrzehnte zuvor einer ungarischen Streitmacht auf dem Lechfeld erfolgreich Paroli geboten und wurde nun von Johannes XV. sozusagen als Idealfigur eines christlichen Feldherrn zur Ehre der Altäre erhoben.
In der Folgezeit wandte man sich immer häufiger an den Bischof von Rom, um lokale oder nationale Heiligenkulte vom Nachfolger des heiligen Petrus bestätigen zu lassen und damit aufzuwerten. Und Rom nutzte gern die Gelegenheit, die eigene Einflusssphäre auszuweiten. Das gläubige Volk, das sich seine Heiligen früher in einer Art Plebiszit selbst ausgesucht hatte, war nicht mehr wichtig. Im Gegenteil, die spontane Verehrung galt eher als Hindernis, zu viel öffentliche Begeisterung für einen Verstorbenen erschien als Stimmungsmache oder galt als schwärmerisch. Vor allem seit Martin Luther und die übrigen Reformatoren mit naiven und abergläubischen Fehlformen der Heiligenverehrung aufgeräumt hatten, achtete Rom auf ein streng normiertes, stark juristisch eingefärbtes Auswahlverfahren.
In den letzten Jahrhunderten lief das folgendermaßen ab: Frühestens fünf Jahre nach dem Tod eines Kandidaten – um sicherzustellen, dass die Verehrung keiner kurzlebigen Mode entsprang – eröffnete der zuständige Bischof einen Informativprozess, bei dem alles Material über den Verstorbenen zusammengetragen und gesichtet wurde: Zeugenaussagen, Briefe, Dokumente. Wer in Glaubensfragen eine allzu unkonventionelle Meinung vertrat oder moralisch nicht den katholischen Normen entsprach, fiel in der Regel schon in diesem Stadium durch. Wenn das Ergebnis des bischöflichen Vorverfahrens aber nach Rom übermittelt wurde, waren einige weitere Hürden zu überwinden: Während ein so genannter „Postulator“ für die der „Congregatio pro Causis Sanctorum“ – der Kongregation für die Heiligsprechungen – angehörenden Kardinäle, Gutachter und Berichterstatter eine zusammenfassende „Positio“ über das Leben des Kandidaten erarbeitete, ging es zu wie in einem weltlichen Gerichtsprozess.
Der „Patronus“, also der Anwalt des Kandidaten, lieferte sich erbitterte und endlose Wortgefechte mit dem so genannten „Advocatus diaboli“, wörtlich übersetzt „Teufelsanwalt“, der alles vortrug, was irgendwie gegen die Frömmigkeit und Tugendhaftigkeit des Kandidaten zu sprechen schien. Erst wenn dessen Argumente hinreichend entkräftet waren, begann eine zweite Runde der Untersuchung mit neuen Zeugenvernehmungen und Gutachten. Am schwierigsten war – und ist – eine Überprüfung der für Selig- und Heiligsprechung erforderlichen Wunder, die auf die Fürsprache des Kandidaten zurückgeführt werden. Alle 14 Tage trifft sich im Vatikan eine Ärztekommission, der Chefärzte und Medizinprofessoren der römischen Krankenhäuser und Universitäten angehören und die sehr kritisch zu urteilen pflegt: Ist die Heilung das Ergebnis einer sachgerechten medizinischen Therapie, oder gibt es keine natürliche Erklärung?