Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Der Weg eines Heiligen

Liborius Verlagsgruppe Bayerisches Sonntagsblatt Liborius Magazin Liboriusblatt
Samstag, 11. Februar 2012 Anselm
Aktuell|Nachrichten|Wissen|Unser Glaube|Specials|Forum|E-Cards|Spiele

Etappen Ihres Lebens: Taufe | Kommunion | Firmung | Ehe | Trauer

Drucken | Versenden | Mail an die Redaktion

Der Weg eines Heiligen

Der Weg eines Heiligen

Zwischen Himmel und Erde

Zeugenbefragungen, Gutachten und Kommissionssitzungen: Das Heiligsprechungsverfahren der katholischen Kirche ist kompliziert. Oft dauert es mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte, bis ein Mensch als Seliger oder Heiliger anerkannt ist. Lebenswandel und Überzeugungen spielen dabei ebenso eine Rolle wie Briefe und Tagebücher. Wie das Leben eines potenziell Heiligen durchleuchtet wird

Bischof Ulrich von Augsburg ist der erste Heilige, den Rom heiliggesprochen hat (Foto: Public Domain)

Am 11. Juni 993 bestätigte erstmals ein Papst – Johannes XV. – einen lokalen Heiligenkult. Es ging um Ulrich von Augsburg. Der Bischof hatte vier Jahrzehnte zuvor einer ungarischen Streitmacht auf dem Lechfeld erfolgreich Paroli geboten und wurde nun von Johannes XV. sozusagen als Idealfigur eines christlichen Feldherrn zur Ehre der Altäre erhoben.

In der Folgezeit wandte man sich immer häufiger an den Bischof von Rom, um lokale oder nationale Heiligenkulte vom Nachfolger des heiligen Petrus bestätigen zu lassen und damit aufzuwerten. Und Rom nutzte gern die Gelegenheit, die eigene Einflusssphäre auszuweiten. Das gläubige Volk, das sich seine Heiligen früher in einer Art Plebiszit selbst ausgesucht hatte, war nicht mehr wichtig. Im Gegenteil, die spontane Verehrung galt eher als Hindernis, zu viel öffentliche Begeisterung für einen Verstorbenen erschien als Stimmungsmache oder galt als schwärmerisch. Vor allem seit Martin Luther und die übrigen Reformatoren mit naiven und abergläubischen Fehlformen der Heiligenverehrung aufgeräumt hatten, achtete Rom auf ein streng normiertes, stark juristisch eingefärbtes Auswahlverfahren.

In den letzten Jahrhunderten lief das folgendermaßen ab: Frühestens fünf Jahre nach dem Tod eines Kandidaten – um sicherzustellen, dass die Verehrung keiner kurzlebigen Mode entsprang – eröffnete der zuständige Bischof einen Informativprozess, bei dem alles Material über den Verstorbenen zusammengetragen und gesichtet wurde: Zeugenaussagen, Briefe, Dokumente. Wer in Glaubensfragen eine allzu unkonventionelle Meinung vertrat oder moralisch nicht den katholischen Normen entsprach, fiel in der Regel schon in diesem Stadium durch. Wenn das Ergebnis des bischöflichen Vorverfahrens aber nach Rom übermittelt wurde, waren einige weitere Hürden zu überwinden: Während ein so genannter „Postulator“ für die der „Congregatio pro Causis Sanctorum“ – der Kongregation für die Heiligsprechungen – angehörenden Kardinäle, Gutachter und Berichterstatter eine zusammenfassende „Positio“ über das Leben des Kandidaten erarbeitete, ging es zu wie in einem weltlichen Gerichtsprozess.

Der „Patronus“, also der Anwalt des Kandidaten, lieferte sich erbitterte und endlose Wortgefechte mit dem so genannten „Advocatus diaboli“, wörtlich übersetzt „Teufelsanwalt“, der alles vortrug, was irgendwie gegen die Frömmigkeit und Tugendhaftigkeit des Kandidaten zu sprechen schien. Erst wenn dessen Argumente hinreichend entkräftet waren, begann eine zweite Runde der Untersuchung mit neuen Zeugenvernehmungen und Gutachten. Am schwierigsten war – und ist – eine Überprüfung der für Selig- und Heiligsprechung erforderlichen Wunder, die auf die Fürsprache des Kandidaten zurückgeführt werden. Alle 14 Tage trifft sich im Vatikan eine Ärztekommission, der Chefärzte und Medizinprofessoren der römischen Krankenhäuser und Universitäten angehören und die sehr kritisch zu urteilen pflegt: Ist die Heilung das Ergebnis einer sachgerechten medizinischen Therapie, oder gibt es keine natürliche Erklärung?

Erst wenn alle diese Stolpersteine aus dem Weg geräumt sind, trifft die „Congregatio pro Causis Sanctorum“ ein abschließendes Urteil, das jedoch nur eine Empfehlung für den Papst darstellt. Das Oberhaupt der katholischen Kirche kann frei entscheiden, ob er den Kandidaten oder die Kandidatin zunächst einmal seligspricht und damit eine lokal begrenzte Verehrung erlaubt. Die Heiligsprechung, die eine neue Verfahrensrunde und ein weiteres Wunder voraussetzt, ermöglicht dann die Verehrung in der Gesamtkirche. 1983 ist das jahrhundertelang übliche Verfahren gestrafft und verändert worden, unter anderem mit dem Ziel, die Galerie der Seligen und Heiligen bunter und lebensnäher zu machen: weniger Kleriker und Ordensstifterinnen, mehr Laien, mehr Christen aus der Dritten Welt sollen zur Ehre der Altäre gelangen. Die gesamte Beweiserhebung wurde jetzt auf die Ortsebene verlagert, unter Verantwortung des zuständigen Bischofs. Rom gab also eine Menge Zuständigkeiten ab. Und aus dem streng geregelten, zeitaufwändigen Gerichtsverfahren wurde auf weite Strecken eine Debatte von Theologen und Historikern. Man schuf dabei auch zum Bedauern mancher den „Advocatus diaboli“ mit seinen bohrenden Fragen ab.

Christian Feldmann

Teil 1: Märtyrer und Mystiker, Priester und Philosophen – die Geschichte der Heiligenverehrung
Teil 2: Rom mischt sich ein – das komplizierte Verfahren der Heiligensprechung

Ein Leben in Bildern

Das war Mutter Teresa – der Engel der Armen

Galerie

Von Edith Stein bis Maximilian Kolbe – Märtyrer des Glaubens

Das Beste aus der katholischen Erlebniswelt