Als ich vor kurzem eher zufällig einen Sonntagsgottesdienst in einer größeren Stadt in unserer Nähe besuchte, bemerkte ich, dass ein Mann aus meinem Wohnort dort zur Kommunion ging. Er ist geschieden und wieder verheiratet. Ich vermute fast, dass er das öfter macht, weil ihn in der Stadt niemand kennt und um seine Situation weiß. Ich finde es eigentlich nicht schlimm, aber andererseits frage ich mich, ob er damit nicht auch den Stadtpfarrer in Schwierigkeiten bringt, der ihm die Kommunion ja vielleicht nicht erteilen würde, wenn er über die Lebensverhältnisse des Mannes Bescheid wüsste. Diesen Priester kenne ich nicht, aber sollte ich zumindest unseren Pfarrer darüber informieren?
Hans A., Cloppenburg
Wenn der geschiedene Mann in der Stadt zur Kommunion geht, dann ist es ihm der Empfang der heiligen Kommunion sicher ein wichtiges Anliegen. Und er kann es mit seinem Gewissen vereinbaren. Diese Gewissensentscheidung sollten wir respektieren. Sie brauchen also nicht Ihren Pfarrer informieren. Der Stadtpfarrer muss es auch nicht wissen. Wir sollen die Gewissensentscheidung des Einzelnen ernst nehmen.
Natürlich gäbe es auch die Möglichkeit – so haben es die oberrheinischen Bischöfe in ihrem Hirtenbrief empfohlen – mit dem Pfarrer am Ort zu klären, ob man auch dort als Geschiedener zur Kommunion gehen könne. Aber da muss man dann Klugheit walten lassen. Denn wenn der Pfarrer das ablehnen würde, weil er sich nur an das Kirchenrecht hält, dann wäre das eine Verletzung für den, der die Kommunion als Stärkung seines christlichen Weges braucht. Gottes Barmherzigkeit ist größer und weiter als die engen Gesetze des Kirchenrechts.
Ihr Pater Anselm Grün