Rechtsgüter
Begeben wir uns auf den Weg der Sachlichkeit, der in Nachbarrechtsauseinandersetzungen nun einmal nicht leicht fällt. Das Stichwort „Nachbarrecht“ bietet in der Suchmaschine google gleich 520.000 Einträge. Zum „Nachbarstreit“ findet man 114.000 Links.
Die misten der Nachbarschaftsstreitigkeiten drehen sich um Fast immer geht es um Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Beseitigung von allem Denkbaren, Schadensersatzansprüche oder Geldausgleich zum Beispiel bei baurechtlichen Grenzverletzungen. Um was kann man sich denn als Nachbar so alles streiten, fragt sich jetzt derjenige, der unbefangen jeden Morgen seinen Nachbarn freundlich grüßt: Lärm, Gerüche, bauliche und gärtnerische Ästhetik, den Garten an sich, Haustiere, Lichteinfall oder eingeschränktes Licht, Betretungsrechte und baurechtliche Vorschriften. Und sicher über noch viel mehr, das einem auf den ersten Blick gar nicht einfällt.
Vorschriften
Es gibt kein einheitliches Gesetzbuch, in dem alle nachbarrechtlichen Fragen geregelt sind. Also muss man eine Fülle von Gesetzen zu Rate ziehen, wenn man wissen will, was der Nachbar darf und was nicht. Eine gute Auflistung findet sich auf der Internetseite nachbarrecht.com
Dort findet man die wesentlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern, man erfährt etwas über Grenzabstände und ein einem aktuellen Special auch zur Frage: „Darf man im Garten oder auf den Balkon grillen und wenn ja, wie oft“. Eine Frage die angesichts unseres Wetters in Deutschland allerdings fast schon humoreske Züge aufweist.