- Haustiere versorgen und in andere Hände geben
Praktischer Hinweis:
Sammeln Sie alle Unterlagen, Rechnungen und Quittungen, die mit dem Sterbefall zusammenhängen (eigener Ordner). Vieles wird noch gebraucht. Bestattungskosten sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, soweit sie nicht aus dem Nachlass gezahlt werden können und nicht durch Ersatzleistungen (zum Beispiel der Sterbeversicherung) gedeckt sind. Aufwendungen bis zu einer Höhe von 7500 Euro einschließlich Grabstein werden von den Finanzämtern als noch angemessen angesehen. Trauerkleidung oder die Bewirtung von Trauergästen sind nicht absetzbar.
Die meisten Banken erstatten die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen, auch wenn Sie keine Vollmacht haben.
Lassen Sie sich von niemandem unter Druck setzen. Für den Verstorbenen ist nichts mehr eilig. Für die Hinterbliebenen ist nur sehr Weniges eilig. Sie müssen in dieser Situation keinen „guten Eindruck“ machen. Sie dürfen trauern.
Wenn Sie sich bei der Grab- oder Sargauswahl, bei der Gestaltung der Trauerkarten/Todesanzeige oder später bei der Auswahl der Blumen etc. nicht sicher sind, wie Sie sich entscheiden sollen, ist die Frage hilfreich: „Was würde der Verstorbene für sich selbst wollen oder auswählen?“