Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Checkliste

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Donnerstag, 9. Februar 2012 Anna Katharina Emmerick
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Checkliste


Checkliste

Was tun, wenn jemand stirbt?

Wenn eine nahe stehende Person gestorben ist, stecken in allem auf einmal Erinnerungen – positive wie negative. Am meisten schmerzt es Angehörige, die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen zu betreten und ausräumen  zu müssen. Sie haben oft das Gefühl, selbst ein Leben auszulöschen – indem sie die persönlichen Dinge des Verstorbenen entsorgen und weitergeben oder seinen Namen aus dem Telefonbuch nehmen lassen müssen.

Natürlich können Sie für all diese Dinge Freunde oder ein Bestattungsinstitut beauftragen. Gerade für Formalitäten kann das eine große Erleichterung sein. Eine Beerdigung zu organisieren ist oft mit großem Stress verbunden. Als Angehöriger muss man zeitgleich unglaublich viele Ereignisse verarbeiten. Wichtig ist, dass Sie sich im Todesfall eines lieben Verstorbenen auch Zeit für sich selbst nehmen, Ihrem Körper Ruhe gönnen und sich nicht überfordern.

Sofern es Ihre Trauer zulässt, können Sie sich auch selbst ganz oder teilweise um die Bestattung kümmern. Die nachfolgende Checkliste kann Ihnen dabei eine Stütze und Entlastung sein. 

Am Todestag erledigen:

  • Arzt konsultieren – wegen Totenschein (bei Selbsttötung oder Unfalltod muss die Polizei verständigt werden, das übernimmt der Arzt. Beim Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim wird der Arzt automatisch gerufen).
  • Benachrichtigen enger Verwandter
  • Pfarrer kontaktieren, falls Aussegnung gewünscht ist - und
    • Termin für den nächsten oder übernächsten Tag vereinbaren für Organisation der Trauerfeier
  • Bestattungsinstitut auswählen und kontaktieren – am besten mit gutem Freund/guter Freundin, damit er/sie das Wichtigste mitschreibt und auf die Kosten achtet

    • Mit Bestattungsinstitut Termin vereinbaren für die Besprechung des Ablaufs und der Gestaltung der Trauerfeier

    • Sarg/Urne auswählen (vorher nach Preisen fragen!)

    • Bei der Feuerbestattung: Kremationsverfügung des Verstorbenen, falls vorhanden, vorlegen – andernfalls schriftliche Erklärung der Angehörigen zur Kremation abgeben

  • Todesanzeige in Auftrag geben:

    • Suche und Kontaktaufnahme mit einer (Tages-)Zeitung im Umkreis des Verstorbenen

    • Suche eines Trauerspruchs (Auswahl im Planer)

    • Formulieren der Todesanzeige (auf Reihenfolge bei der Nennung der Namen achten – Gatte/Gattin mit Kindern – Eltern – enge Verwandte/Freunde; oder: „Im Namen aller Angehörigen und Freunde“)

    • Bilder auf der Todesanzeige (z.B. Foto, Symbol etc.) erwünscht?

    • Blumen- oder Geldspende vorgesehen?

    • Soll von Beileidsbekundungen am Grab abgesehen werden?

    • Evtl. ausreichend viele Kopien für Trauerkarten machen lassen

  • Wie sollen die Trauerkärtchen aussehen, die am Folgetag an Freunde/Verwandte geschickt werden? Wie viele werden davon gebraucht? Soll ein Foto des Verstorbenen beigelegt werden? Ist ein schönes Bild vorhanden? Ausreichende Abzüge/Kopien machen lassen

  • Soll es einen Leichenschmaus geben? Wer soll dann dazu eingeladen werden? Namen aufschreiben

  • Falls im Krankenhaus verstorben: Inhalt des Kleiderschranks und Nachtschränkchens mitnehmen

  • Wenn der Verstorbene alleinstehend war:

    • Wasser und Gas abstellen, Heizkörper ausstellen (im Winter: auf Frostschutz oder Stufe 1 stellen

  • Haustiere versorgen und in andere Hände geben


Praktischer Hinweis:

Sammeln Sie alle Unterlagen, Rechnungen und Quittungen, die mit dem Sterbefall zusammenhängen (eigener Ordner). Vieles wird noch gebraucht. Bestattungskosten sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, soweit sie nicht aus dem Nachlass gezahlt werden können und nicht durch Ersatzleistungen (zum Beispiel der Sterbeversicherung) gedeckt sind. Aufwendungen bis zu einer Höhe von 7500 Euro einschließlich Grabstein werden von den Finanzämtern als noch angemessen angesehen. Trauerkleidung oder die Bewirtung von Trauergästen sind nicht absetzbar.

Die meisten Banken erstatten die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen, auch wenn Sie keine Vollmacht haben.

Lassen Sie sich von niemandem unter Druck setzen. Für den Verstorbenen ist nichts mehr eilig. Für die Hinterbliebenen ist nur sehr Weniges eilig. Sie müssen in dieser Situation keinen „guten Eindruck“ machen. Sie dürfen trauern.

Wenn Sie sich bei der Grab- oder Sargauswahl, bei der Gestaltung der Trauerkarten/Todesanzeige oder später bei der Auswahl der Blumen etc. nicht sicher sind, wie Sie sich entscheiden sollen, ist die Frage hilfreich: „Was würde der Verstorbene für sich selbst wollen oder auswählen?“

Am Folgetag:

  • Beantragung der Sterbeurkunde beim örtlichen Standesamt (nicht Hauptwohnsitz des Verstorbenen, sondern Einzugsgebiet des Toten). Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde und Kopien davon aus. Für die Rentenversicherung etc. gibt es spezielle Exemplare der Sterbeurkunde. Folgendes müssen Sie beim Standesamt zuerst vorlegen:
    • Personalausweis des Verstorbenen
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen), andernfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen (Familienstammbuch)
    • wenn der Verstorbene ausländischer Herkunft ist, müssen die Dokumente, die nicht von deutschen Behörden ausgestellt wurden, in offizieller Übersetzung vorliegen
    • achten Sie darauf, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Aushändigung der Sterbeurkunde vorgelegt haben, wieder zurückbekommen
  • Falls eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, muss die Auszahlung beantragt werden
  • Umschläge für die Traueranzeigen beschriften, Anzeige/Kärtchen beifügen, frankieren lassen und versenden
  • Falls es nach der Beerdigung einen Leichenschmaus gibt, Gaststätte/Restaurant aussuchen und Raum reservieren
  • Beerdigungstermin mit Friedhofsverwaltung vereinbaren – wegen Suche nach einer Grabstelle, Bestattungstermin, Nutzung der Leichenhalle und Benötigung von Personal
  • Wenn der Verstorbene alleinstehend war:
    • Elektrogeräte ausschalten (Stecker ziehen)
    • Kühlschrank und Spülmaschine leeren, ausschalten und offen stehen lassen
    • Lebensmittel aufbrauchen oder entsorgen
    • Filter aus der Kaffeemaschine nehmen, Müll entsorgen
    • Feuchte Wäsche zum Trocknen aufhängen, schmutzige waschen oder entsorgen
    • Pflanzen versorgen und in andere Hände geben
  • Terminkalender des Verstorbenen durchgehen, Termine absagen

Praktischer Hinweis: Wenn es Ihnen schwer fällt, die Wohnung/das Haus des Verstorbenen zu räumen, machen Sie Fotos von allem, was schwer fällt „loszulassen“. Wann immer Ihnen danach ist, können Sie sich die Bilder wieder anschauen.

In den ersten drei Tagen:

  • Mit Pfarrer Beerdigungsgespräch führen:
    • Bibelvers und Lieder gemeinsam festlegen (Lieder evtl. auch mit dem Organisten absprechen)
    • Was soll in der Ansprache über den Verstorbenen gesagt werden?
    • Was soll nicht über den Verstorbenen gesagt werden?
  • Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber, sofern der Verstorbene berufstätig war – auch wegen Übergabe persönlicher Sachen, evtl. will Firma Kranz spenden

  • Wollte der Verstorbene Besonderheiten bei der Bestattung (Kleidung, Musik, Grabschmuck)?

  • Umfang der Bestattungsfeier: Was will ich selbst organisieren?
    • Blumenschmuck bestellen durch Bestatter oder beim Gärtner (Kränze, Handsträuße, Blumenschmuck)
    • Musikkapelle oder Trauerfeiersänger suchen/wird Wunschmusik des Verstorbenen gespielt? Ist eine Musikanlage in der Trauerhalle?
    • Kondolenzbuch besorgen (erhältlich bei einigen Blumenläden, beim Bestatter – oder der Angehörige nimmt ein eigenes Buch mit leeren Seiten)
    • Trauerkleidung besorgen
  • Meldung beim Versicherungsträger (wegen Lebens- oder ggf. Unfallversicherung)
  • Falls der Verstorbene arbeitslos oder Hartz-IV-Empfänger war, die Entsprechende Behörde informieren. Überzahlte Beiträge müssen zurückgezahlt werden
  • Auf die Suche nach Bank-PIN-Nummern, Transaktionsnummern und Computer-Passwörter machen
  • Daueraufträge bei der Bank überprüfen – einige müssen geändert werden, einige gelöscht werden – vor dem Löschen oder Ändern notieren (mit Name, Konto und BLZ), was an wen gezahlt wurde/wird und wann die letzte Zahlung erfolgt ist

Praktischer Hinweis:

Keine unbekannten Personen in die Wohnung lassen; nichts unterschreiben oder kaufen, was nicht nötig ist; keine zweifelhaften Rechnungen bezahlen, die nach Erscheinen der Todesanzeige eintreffen – gegebenenfalls Vertragskopie verlangen. Überprüfen Sie alle Rechnungen und Gebührenbescheide sorgfältig. 

Nach der Bestattung, in der ersten Woche:

  • Danksagungen schreiben, evtl. Anzeige in Zeitung
  • Wenn der Verstorbene alleinstehend war:

    • Kühltruhe/Gefrierschrank leeren, ausschalten, abtauen, trocken wischen und offen stehen lassen

    • Gegebenenfalls Mietvertrag kündigen/wann muss die Wohnung geräumt sein? (Auch nach dem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist!)/Umfang der eventuellen Renovierungen mit dem Vermieter klären/anstehende Renovierungen durchführen/nach Räumung der Wohnung muss Kaution zurückbezahlt werden

    • Wenn der Verstorbene im Heim gelebt hat: Heimplatz kündigen/wann muss Zimmer geräumt sein?/Für wie viele Tage müssen noch welche Leistungen bezahlt werden?

    • An den Briefkasten „Bitte keine Werbung“ kleben; bei der Post Nachsendeantrag an eine geeignete Person einrichten

    • Ausgeliehene Bücher/Videos/DVD’s zurückbringen, um Strafgebühren zu vermeiden

  • Gegebenenfalls gebuchte Urlaubsreisen des Verstorbenen stornieren oder auf eine andere Person umbuchen – bei Stornierung klären, wie viel von einer ggf. geleisteten Anzahlung zurückgezahlt wird

  • Hat der Verstorbene noch Bestellungen ausgeführt/wurde für ihn etwas bestellt – können Waren zurückgeschickt werden, Bestellungen, die noch in Arbeit sind, stornieren

  • Verstorbene Rentenempfänger von Betriebsrente/Zusatzversicherung/Kriegsbeschädigtenrente/Hinterbliebenenrente abmelden

  • War der Verstorbene an einer Schule, Uni oder anderen Bildungseinrichtung eingeschrieben? Hat er Fernkurse belegt?

  • Verstorbene mit Behinderung oder Kriegsschaden beim Versorgungsamt abmelden, den Behindertenausweis kopieren (beide Seiten) und zurücksenden. Die Prozentangaben auf dem Ausweis werden meist noch bei der Einkommenssteuer-Erklärung benötigt.

  • Testament suchen, falls vorhanden

    •  zum Nachlassgericht bringen, damit Testament geöffnet wird

    •  falls Immobilienbesitz oder Landwirtschaft vorhanden sind, Erbschein beantragen

    • Erbschein muss nicht beantragt werden, wenn keine Immobilien/Landwirtschaft vorhanden sind; auch bei großem Geldvermögen muss kein Erbschein bei der Bank vorgelegt werden, es reicht eine Kopie des Testaments

Praktischer Hinweis:

Bei der Testamentseröffnung sind die Erben meist nicht dabei – sie erhalten meist eine Kopie des Testaments mit Stempel. Nach dem Todesfall wird sich das Nachlassgericht auch automatisch melden. Da dies aber meist sehr lange dauert, können Sie den Fall beschleunigen, indem Sie selbst anfragen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass es zu einem Streit unter den Erben kommen wird, suchen Sie rechtzeitig Unterstützung (Anwalt, Trauerhelfer, Mediatoren). 

In den ersten zwei Wochen:

  • Gegebenenfalls kündigen/abmelden:

    • Fernseher

    • GEZ

    • Telefon/Handy-Vertrag

    • Internet

    • Mitgliedschaften in Vereinen (gegebenenfalls ist der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert)

    • Zeitungen/Zeitschriften

    • Theaterabonnement

    • ADAC-Mitgliedschaft

    • Gewerkschaften

    • ...

Praktischer Hinweis:

Kopien der Kündigungen/Abmeldungen machen und später prüfen, ob alles durchgeführt wurde; dazu eine schriftliche Bestätigung der Kündigung fordern und ein Konto angeben, wohin das evtl. Restguthaben ausgezahlt werden kann.

  • Versorger für Gas, Strom und Wasser informieren – im Winter nicht abstellen lassen

  • Gegebenenfalls Witwen- oder (Halb-)Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen

  • Gegebenenfalls Zahlungen aus Riester-Rente/Rürup-Rente beantragen

  • Gegebenenfalls Rente von der „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ falls der Verstorbene bei Bergbau, Bahn oder Seefahrt angestellt war

  • Antrag auf Rentenfortzahlung (1/4 Jahr) beim Rententräger stellen (Kopie der Sterbeurkunde einreichen)

  • Rentebescheid überprüfen, ob der Versicherungsverlauf lückenlos ist (jeder Monat bedeutet mehr Rente)

  • Der Krankenkasse des Verstorbenen Bescheid geben und abmelden; Krankenkassen-Kärtchen zurückgeben (vorher kopieren und Telefonnummer der Krankenkasse notieren):

    • Wenn Angehörige des Verstorbenen mit ihm familienversichert waren, müssen sie sich selbst krankenversichern

  • War der Verstorbene in einem Internetforum oder Blog aktiv? Gegebenenfalls eine kurze Nachricht für die anderen Teilnehmer schreiben (gilt besonders bei verstorbenen Kindern und Jugendlichen)

  • E-Mail-Kontakte des Verstorbenen benachrichtigen

Innerhalb von vier Wochen:

 

  • Fahrzeug(e) auf neuen Besitzer ummelden oder verkaufen

  • Grabpflege: selbst oder Grabpfleger gegen Honorar?

  • Grabeinfassung und Grabstein bestellen

  • Aufschrift auf Klingel und Briefkasten des Verstorbenen ändern

  • evtl. selbst in einer Trauer-Selbsthilfegruppe anmelden

 

Quellen:

 

kt

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