Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Hinweise eines Bestatters

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Samstag, 11. Februar 2012 Anselm
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Hinweise eines Bestatters


Tipps und Hinweise eines Bestatters

"Die Angehörigen haben Zeit"

Welche wichtigen Papiere muss ich beim Bestattungsinstitut dabeihaben? Sind Trauerkarten Pflicht? Muss ich als Angehöriger bei der Feuerbestattung auch einen Sarg aussuchen? Bestatter Ronald de Schutter vom Bestattungsinstitut de Schutter in Kaiserslautern gibt Ihnen die Antworten.

 

Warum wenden sich Angehörige bei der Organisation der Bestattung hauptsächlich an Sie?

Die Organisation ist sehr zeitaufwändig. Manche Menschen denken, sie könnten 40 Euro sparen, wenn sie selbst eine Sterbeurkunde beantragen. Meist kommen sie aber nach Stunden genervt zurück – da mussten sie warten, da haben sie noch Papiere gebraucht. Es ist schwierig, sich in eine Rechtsmaterie einzuarbeiten, die man vorher noch nicht kannte. Es gibt aber trotzdem Angehörige, die sich selbst darum kümmern wollen – und andere nutzen die Zeit lieber als Trauerphase.

Wie viel Zeit hat man, um Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen?

Die Angehörigen haben Zeit. Niemand kann gezwungen werden, den Toten sofort herzugeben. In Rheinland-Pfalz haben die Familien laut Gesetz 36 Stunden Zeit, bis die Überführung beginnen muss. Es sei denn, vom Toten geht eine Ansteckungsgefahr aus, oder die Polizei beschlagnahmt den Leichnam. Das passiert, wenn der Tod nachts eingetreten ist und der Hausarzt nicht zur Stelle ist – dann wird der Notarzt gerufen. Wenn der sich über die Todesursache nicht sicher ist, holt er die Polizei. Die darf dann entscheiden, was mit dem Toten passiert, und nicht die Angehörigen. Deswegen raten wir, in jedem Fall den Hausarzt zu rufen, weil er am besten die Todesursache einschätzen kann.

Was passiert dann, nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat?

Wenn es die Familie will, kommen wir. Dann besprechen wir gemeinsam, ob wir den Verstorbenen direkt mitnehmen oder ob wir ihn vor Ort waschen und ankleiden.

Wie ist das bei einer Feuerbestattung?

In Rheinland-Pfalz muss ein zweiter Arzt den Toten noch einmal am Sterbeort begutachten, unbekleidet. In anderen Bundesländern kommt er erst ins Krematorium. In Bayern gibt es gar keine zweite Leichenschau mehr.

Brauche ich für die Feuerbestattung auch einen Sarg?

Ja – meist aus dünnem Holz. Man spricht auch von Pappsärgen. Ein Pappsarg ist nicht so, wie man ihn sich vielleicht vorstellt – er ist richtig massiv und hält auch drei Zentner aus. Aber eigentlich sind die Holzsärge ökologischer und sogar billiger. In vielen Krematorien kann man heute auch bei der Verbrennung dabei sein. Oft ist auch gleich ein Friedhof neben dem Krematorium, auf dem man dann ein paar Stunden später die Urne beisetzen kann.

Dürfen die Angehörigen bei der Überführung in die Trauerhalle dabei sein?

Natürlich, sie dürfen alles begleiten. Früher war auch ganz häufig ein Pfarrer dabei, um die Aussegnung zu machen: um den Toten zu salben und die Familie geistlich zu begleiten – heute ist es seltener geworden.

Muss man Trauerkarten drucken?

In unserer Gegend sind sie selten, in anderen nicht wegzudenken. Oft sind Druckereien auch in Bestattungsunternehmen eingegliedert, weil große Unternehmen an den Karten nicht viel verdienen. Die Karten sind dann am selben Tag fertig; die Angehörigen sollten eine Adressenliste zur Hand haben, damit die Karten rechtzeitig vor der Bestattung verschickt werden. 

Wie oft und wie lange müssen Sie mit den Angehörigen sprechen, um alles zu planen?

Das hängt von dem Kunden ab. Bei manchen klären wir alles in einem Gespräch von anderthalb Stunden. Andere sind gar nicht aufnahmefähig, und dann teilen wir das Gespräch in mehrere Stücke.

Was müssen die Angehörigen bei dem Gespräch zur Hand haben?

Da gibt es viele Besonderheiten. Zum Beispiel, wenn der Verstorbene aus einem anderen Land kam. Dann geben wir den Angehörigen zuerst eine Liste mit, auf der alles draufsteht, was sie an Papieren suchen müssen. Das ist nämlich am Allerwichtigsten. Manche gehen erst zum Gärtner oder zum Pfarrer, obwohl viele Papiere erst einmal dringend nötig sind.

Was ist das allerwichtigste Papier? Die Sterbeurkunde?

Die hat an Dringlichkeit etwas verloren. Seit Januar 2009 gibt es ein bundesweites Gesetz, dass der Sterbefall nicht wie früher am ersten Werktag danach dem Standesamt gemeldet sein muss, sondern erst am dritten Werktag. Das gibt den Angehörigen mehr Ruhe in der Abschiedsphase. Am wichtigsten ist die Genehmigung zur Bestattung. Die bekommt man bei der Ordnungsbehörde – ob beim Standesamt, dem Friedhofsamt oder zur Polizei, das ist wieder je nach Bundesland und Kommune verschieden.

Was muss ich beim Grabstein beachten?

Bei der Erdbestattung muss sich die Erde in der Regel erst setzen, bis ein Grabstein drauf kann, bei der Urnenbeisetzung muss man nicht warten. Es kommt darauf an, ob der Grabstein außerhalb des Grabes stehen soll oder auf einem Betonfundament – bei manchen Friedhöfen kann man den Grabstein gleich setzen, bei anderen wartet man ein halbes Jahr, wieder bei anderen zwei Jahre. Für die Grabsteine sind Steinmetze zuständig; einige Bestattungsunternehmen haben auch Steinmetzbetriebe integriert. In jedem Fall kann der Bestatter die Angehörigen aber beraten.

Wie viel Prozent der Verstorbenen haben schon zu Lebzeiten vorgesorgt?

Etwa zehn Prozent. Deutlich mehr als früher. Mittlerweile pochen aber auch die meisten Pflegeheime darauf, eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen zu haben. Sonst nehmen sie keinen auf.

 

Interview: kt

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