Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Lexikon

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Donnerstag, 9. Februar 2012 Anna Katharina Emmerick
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Lexikon: "Tod und Trauer" von A - Z

Was ist ein Katafalk? Was steht auf der Sterbeurkunde? Und warum kann ich im „Trauerjahr“ nur mit Erlaubnis heiraten? Das Lexikon hilft Ihnen, Antworten zu finden.



Arrangeur

Ein Bediensteter des Bestattungsunternehmens, der die Aufbahrung des Sarges in der Trauerhalle beaufsichtigt, die Blumenspenden (Kränze) von den Begräbnisteilnehmern entgegennimmt und sie um den Sarg arrangiert. Er trägt auch die Namen der Blumenspender in eine Liste ein, um sie dann dem Begräbnisbesteller zu überreichen.
Er geht, wenn möglich, auch auf besondere Wünsche der Angehörigen ein (zum Beispiel Öffnung des Sarges, um noch etwas beizulegen).

Aufbahrung

Feierliche Aufstellung des Sarges mit dem Leichnam in einem Raum für die Trauerfeier.

Aufbahrungshalle

Auch: Aussegnungshalle, Einsegnungshalle, Friedhofshalle, Feierhalle. Ein Gebäude beziehungsweise Raum, meistens am Friedhof, in dem die Trauergemeinde von dem im Sarg aufgebahrten Leichnam des Verstorbenen im Rahmen einer Trauerfeier Abschied nimmt. 

Aufseher

Auch: Hallenaufseher. Ein Bediensteter des Bestattungsunternehmens, der die Ausführung der bestellten Leistungen kontrolliert. 

Aussegnung

In manchen Gemeinden ist es Brauch, dass der Verstorbene vor der Überführung in das Bestattungshaus mit geistlichem Beistand verabschiedet wird. Der Brauch geht auf frühere Zeiten zurück, in denen die Menschen oft noch zu Hause starben. Heute kann eine Aussegnung auch in Abschiedräumen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgenommen werden. Auch Bestattungsinstitute haben oft solche Abschiedsräume. Mit der Aussegnung wird der Verstorbene nicht einfach nur losgelassen, sondern fürsorglich in die Hände Gottes übergeben. Das geschieht im Gebet und Segen (mehr dazu finden Sie hier).

Bahre

Podest, auf dem der Sarg aufgestellt (aufgebahrt) ist. 

Bahrtuch

Ein Tuch (oft reich verziert), mit dem der Sarg in der Aufbahrungshalle und auf dem Weg zum Grab bedeckt ist.

Bahrwagen

Auch: Leichenwagen, auf dem der Sarg zum Grab transportiert wird.

Bestattungspflicht

Jeder Mensch muss bestattet werden. Wer diese Pflicht wahrzunehmen hat, ist gesetzlich geregelt: Es sind die Angehörigen oder die vom Verstorbenen zu Lebzeiten dafür Beauftragten, ansonsten übernimmt die Gesundheitsbehörde diese Aufgabe (siehe auch: Friedhofszwang). 

Bestattungskult

Bräuche und Riten (Zeremonien), die bei Bestattungen eingehalten werden. 

Bestattungsverfügung

auch: Kremationsverfügung

Eine Bestattungsverfügung kann ein Mensch zu Lebzeiten machen, wenn er bestimmen will, wie später mit seinem Leichnam verfahren werden soll (Feuerbestattung oder Erdbestattung; Naturbestattung oder Seebestattung etc.). Angehörigen fällt es mithilfe einer solchen Verfügung leichter, die Bestattung zu organisieren. Ähnlich wie beim Testament kann die Bestattungsverfügung beim Notar erstellt werden - oder auch vom Hausarzt oder dem Bestatter beglaubigt werden. In der Bestattungsverfügung müssen Überschrift, Ort und Datum, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Hinweise zum Bestattungswunsch und Unterschrift enthalten. Außerdem können Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier genannt werden oder Hinweise auf die Aufbewahrungsorte von Testament, der Bestattungsvorsorgeversicherung, dem Familienstammbuch und anderen wichtigen Dokumenten. 

Hier können Sie eine kostenlose Bestattungsverfügung zum Ausfüllen herunterladen: http://www.bestattungsplanung.de/images/attach/Bestattungsverfuegung_planer 

Diamantbestattung

Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche des Verstorbenen so erhitzt, dass der amorphe Kohlenstoff zu einem synthetischen Diamanten verarbeitet werden kann. Die Asche des Verstorbenen muss aber in Länder gebracht werden, in denen sie entsprechend bearbeitet werden kann. 

Ehrengrab

Wenn ein Grab behördlich zum Ehrengrab erklärt wird, kommt die Behörde für dessen Erhaltung und Pflege auf. 

Epitaph

auch: Emblem, Gedenkrelief
Ein Denkmal (kein Grab), das an den Verstorbenen erinnert.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die klassische Form der Bestattung. Sie wird überwiegend dann gewählt, wenn die Familie die Grabpflege übernimmt.
Auf größeren Friedhöfen ist die Grabwahl frei. Die Ruhefristen betragen in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren. Danach ist keine Verlängerung möglich. Eine Beisetzung auf privatem Grundstück ist nicht erlaubt (Friedhofszwang, siehe Bestattungspflicht).

Feuerbestattung

Die am häufigsten gewählte Form der Bestattung ist die Urnenbeisetzung. Meist spielen dabei finanzielle Gründe eine Rolle. Im Gegensatz zur Erdgrabstelle kostet das Urnengrab deutlich weniger.
Die Asche auf dem privaten Grundstück zu verstreuen ist verboten (Friedhofszwang).
Für eine Feuerbestattung kann der Verstorbene zu seinen Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung (Kremationsverfügung) getroffen haben. Der Angehörige, der die Bestattung veranlasst, kann ebenfalls eine Kremation beantragen. Die Aufbahrung des Verstorbenen und die Trauerfeier sind gleich wie bei einer Erdbestattung. Nach der Kremation erfolgt die Beisetzung der Urne in einem Urnengrab bzw. in einer familieneigenen Grabstelle.

Friedhof

Ein Ort, an dem die Leichname der Verstorbenen ehrenvoll bestattet werden. Doch ist der Friedhof nicht nur ein Ort des Trostes in den Tagen der Trauer und zusätzlich ein Ort des Friedens, an dem man sich vom Alltagsstress erholen kann, sondern auch eine gemeinschaftstiftende und gemeinschafterhaltende Institution, die jede Gesellschaft zum Fortbestand ihrer Identität benötigt.

Friedhofsordnung

Friedhöfe sind zweckgebundene Grundflächen mit dem Rechtsstatus einer öffentlichen Anstalt. Die Friedhofsordnung stellt objektives Recht dar, das sowohl für den Friedhofseigentümer als auch für den Friedhofsbenützer und –besucher gilt. Eigenmächtiges und unerlaubtes Handeln wird geahndet und vom Gesetzgeber bestraft.
Zuständig für den Erlass einer Friedhofsordnung ist der jeweilige Eigentümer, zum Beispiel eine politische Gemeinde, eine Kirche oder eine Kirchenstiftung. Die Friedhofsordnung ist in der Regel ein Ortsgesetz. In diesem Gesetz wird geregelt, welcher Kreis von Personen auf dem Friedhof bestattet werden kann. Konfessionelle Friedhöfe können unter Umständen nur für Gemeindemitglieder der eigenen Konfession zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn noch ein zweiter kommunaler Friedhof für alle Verstorbenen, ohne Rücksicht auf ihr Glaubensbekenntnis, offen steht.
Jede Friedhofsordnung beinhaltet Ordnungsvorschriften allgemeiner Art betreffend das Verhalten der Friedhofsbesucher, gewerbliche Arbeiten am Friedhof, Gestaltung der Grabstätten, Exhumierungen, Umbettungen, Nutzungsrecht und Ruhefristen. Die Grabstätten gehen mit dem „Kauf“ nicht in das Eigentum des Benutzungsberechtigten über, sondern es wird nur ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen, dessen Inhalt an die Friedhofsordnung gebunden ist. In diesem Grabstättennutzungsvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen dem Benützungsberechtigten und dem Friedhofseigentümer festgelegt.

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist eine der größten Dienstleister im Rahmen der Beerdigung. Sie organisiert die Grabnutzung, wofür sie eine Gebühr erhebt. Außerdem muss an sie die Kosten für die Bestattung gezahlt werden, das beinhaltet die Nutzung des Grabplatzes, der Trauerhalle und die Bereitstellung von Helfern, die das Grab öffnen und schließen.

Friedhofszwang

Der "Friedhofszwang" ist ein Gesetz, das verbietet, den Leichnam oder die Asche eines Verstorbenen an einem anderen Ort aufzubewahren als auf dem Friedhof bzw. bei der Seebestattung im Meer. Die Naturbestattung gilt als Friedhofsbestattung, wenn der vorgesehene Ort als Begräbnisort anerkannt ist (siehe auch: Bestattungspflicht). 

GEMA

Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) vertritt in Deutschland die Rechte der Musikurheber und zieht für das Abspielen der Musik Lizenzgebühren ein. Das gilt auch für die Musik bei Trauerfeiern – etwa, wenn Sie die „Air“ von Bach von der CD abspielen wollen oder auch eine eigenes Orchester auftreten lassen. Die Kirchen und die GEMA haben aber einen Gesamtvertrag für kirchliche Trauerfeiern abgeschlossen, sodass Sie als Angehöriger jede Musik spielen dürfen, ohne selbst für die Linzenzgebühr aufkommen zu müssen. Bei nicht-konfessionellen Trauerfeiern jedoch muss der Angehörige die GEMA-Gebühren zahlen (15 Euro). 

Grabausweis

auch: Amtsquittung
Bestätigung für das Nutzungsrecht des Grabes. 

Grabinventar

Grabkreuz, Grabstein, Grabeinfassung, Grabplatte, Grablaterne usw.

Gräber auf Friedhofsdauer

Hat man ein Grab auf Friedhofsdauer erworben, dann sollte darauf geachtet werden, dass es gepflegt und in einem guten baulichen Zustand erhalten wird. Die Friedhofsverwaltung hat das Recht, ungepflegte oder baufällige Gräber zu räumen, die Skelettreste aus dem Grab unter der Grabsohle beizusetzen und das Grab neu zu verkaufen. 

Grabkammer

Einfaches Grab mit ausgemauerten Wänden

Grabkunst

auch: Grab-Ikonographie, Sepulkralkunst
Künstlerisches Ausdrucksmittel der Trauer, des Glaubens und der Verbundenheit mit dem Verstorbenen in Architektur, Skulptur, Malerei, Handwerk. Zeichen, Symbole, Allegorien an den Grabdenkmalen.

Grabräumung

auch: Exhumierung
Entnahme der Überreste des Leichnams bei Ablauf der Nutzungsfrist oder Exhumierung zwecks Wiederbeerdigung in einem anderen Grab.

Grabschändung

Eine strafbare und gegen jede menschliche Kultur gerichtete Beschädigung des Grabes oder ein strafbarer Missbrauch von Leichen oder Grabbeigaben.

Grabsegnungen

auch: Feier bei Exhumierungen
Bei Auflassung eines Grabes und Verlegung der Gebeine in ein neues Grab ist eine Feier mit Grabsegnung möglich.

Grabsohle

Die Stellfläche für den Sarg im Grab.

Grabsperre

Der Benützungsberechtigte kann die Beisetzung anderer, auch Erbberechtigter, verbieten.

Grabstein, Grabmahl

Welche Art von Grabsteinen an welcher Stelle des Friedhofs aufgestellt werden darf, ist in der Friedhofsordnung nach architektonischen und ästhetischen Gesichtspunkten festgelegt. Bevor ein Grabstein bestellt wird, muss deshalb bei der Friedhofsverwaltung um eine Bewilligung angesucht werden. 

Gruft

Eine in der Regel unterirdische, ausgemauerte, geräumige Grabanlage.

Grabtiefe

Abstand zwischen der Grabsohle und der Oberfläche der Grabstelle. Der Sarg muss laut Gesundheitsbehörde mit mindestens neunzig Zentimeter Erde bedeckt sein. 

Katafalk

Ein oft mehrstufiger, mit schwarzem Tuch verkleideter Unterbau für die feierliche Aufstellung des Sarges im Trauerhaus oder in der Kirche.

Kremationsverfügung

Krypta

Unterirdischer Raum für Bestattungen und Toten-Andachten.

Luftbestattung

Im Elsass oder in der Schweiz kann die Asche während einer Ballonfahrt verstreut werden. Die Luftbestattung steht für Unendlichkeit, Freiheit und Unabhängigkeit. Angehörige können Teile der Asche auch im Weltall verstreuen lassen. Aufgrund hoher Kosten und langer Wartezeiten – bisher bietet nur ein amerikanisches Unternehmen diese Bestattungsart an – nutzen nur wenige das Angebot.

Mausoleum

Eine sehr prunkvoll gestaltete Grabanlage.

Moderne Trauerfeier

Unter „moderner Trauerfeier“ versteht man einen Trauergottesdienst, der mit vielen eigenen Elementen gestaltet wird. Angehörige werden konkret in die Feier mit einbezogen, etwa, um Lieder oder andere Elemente zur Gestaltung (z.B. Kerzen für die Trauergäste) auszusuchen.
Der Zelebrant entscheidet dann letztendlich, ob alle oder einige Elemente in die Feier integriert werden. 

Nachbelegung

Beisetzung eines weiteren Sarges in einem Grab innerhalb der Nutzungsfrist.

Nachruf/Nachrufredner

Der Nachruf auf den Verstorbenen steht im Mittelpunkt einer nichtreligiösen Trauerfeier. So ist der hauptberufliche Nachrufredner zu einem Synonym für konfessionslose oder areligiöse Begräbnisfeiern geworden.
Bei der kirchlichen Trauerfeier wird das Leben des Verstorbenen in den Trauerritus eingebunden. Die Gebete, die Lesung aus der Heiligen Schrift, die Ansprache und die Fürbitten nehmen jeweils auf das Leben des Verstorbenen Bezug. Bei einem solchen Begräbnis ist der professionelle Nachrufredner ein Fremdkörper. 

Naturbestattung

Die Urne des Verstorbenen kann unter einem Baum oder Felsen beigesetzt werden. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten gerne in der freien Natur war, bietet sich diese Form der Bestattung an. Weitere Infos finden Sie unter
www.ruheforst.de
www.naturbestattungen.de
www.trifelsruhe.de
www.wald-bestattungen.de
w
ww.friedewald.at

Nutzungsfrist

Mit der Friedhofsverwaltung vertraglich vereinbarter Zeitraum der Grabbenützung.

Orgelspiel

Es gibt verschiedene Traditionen, die den Gesang bei Begräbnissen betreffen. In manchen Gegenden wird der Kirchenchor gebeten, den musikalischen Rahmen zu gestalten. Manchmal werden auch vom Bestattungsunternehmer Sänger oder Musiker vermittelt. Auch Volksgesang ist bei einer Trauerfeier nicht nur prinzipiell möglich, sondern sogar zu empfehlen. Damit wird die ganze Trauergemeinde in die Trauerfeier eingebunden und kann ihre persönliche Verbundenheit mit dem Verstorbenen oder/und mit den trauernden Hinterbliebenen zum Ausdruck bringen. 
Wichtig bei der Auswahl der Lieder (insofern sie nicht von Band abgespielt werden): Achten Sie darauf, dass nicht alle Organisten Bachs „Passacaglia“ oder Mozarts „Requiem“ spielen können. Am besten, Sie sprechen sich zur Liederauswahl vor der Trauerfeier ab. (Siehe auch: GEMA)

Ökumenische Trauerfeier

Eine ökumenische Bestattung ist eine katholische Trauerfeier unter Anwesenheit eines evangelischen Geistlichen. Die ökumenische Trauerfeier bietet sich dann an, wenn beispielsweise ein Ehepaar zeitgleich verstorben ist und unterschiedliche Konfessionen hatte - oder wenn sich ein Verstorbener eine solche Bestattung gewünscht hat. Vor allem das Liedgut wird hier den unterschiedlichen Konfessionen angepasst.

Pietät

Ehrfurcht, ehrfürchtiger Respekt; taktvolle Rücksichtnahme auf die Gefühle anderer.

Ruhefrist

Zeitraum bis zur Verwesung des Leichnams. Die Ruhefrist ist von Friedhof zu Friedhof verschieden.

Ruhezeit

Zeitraum, nach dem im Grab eine neue Beisetzung durchgeführt werden kann. 

Scheingrab, Kenotaph

Ein Ersatzgrab im Inland für jemanden, der im Ausland bestattet wurde.

Seebestattung

Zu jeder Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch des Verstorbenen oder durch die Hinterbliebenen, auf See bestattet zu werden.
In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen nicht in Flüssen oder Binnenseen beigesetzt werden. In der Ost- oder Nordsee ist die Seebestattung aber möglich (www.nordsee-seebestattungen.de; www.norden.de; seebestattung.de). Die Asche des Verstorbenen wird vor der Beisetzung in eine wasserlösliche Urne gegeben. Die Urne wird dann an einer dafür vorgesehenen Stelle versenkt, in küstennahen Gewässern geschieht das außerhalb der Schifffahrtswege. Die genauen Koordinaten der Beisetzung werden den Hinterbliebenen überreicht. Bei der Seebestattung wird vorher der Friedhofszwang aufgehoben.

Sterbeurkunde

Jeder Verstorbene wird im Sterberegister des Standesamtes eingetragen. Dabei wird die Sterbeurkunde ausgestellt. Auf ihr sind vermerkt:

  • Geburts- und Sterbedatum
  • Sterbeort und Sterbezeit
  • Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners
  • Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes und den Namen des beurkundeten Standesbeamten

Die Urkunden für Rentenzwecke und für die Sozialversicherung kosten nichts (sie tragen für diese Zwecke einen Aufdruck). Die erste Sterbeurkunde, Sie danach bekommen, kostet 7 Euro, jede weitere 3,50 Euro. Es bietet sich an, mehrere Urkunden zu bestellen, da Banken und Versicherungen oft auf Vorlage einer Original-Sterbeurkunde bestehen.  

Testament

Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann bereits ein Testament errichten ("beschränkte Testierfähigkeit", Notar muss beraten). Ab dem 18. Lebensjahr beginnt die "volle Testierfähigkeit"; ein eigenes handschriftliches Testament ist möglich. Es  muss  neben dem eigentlichen Inhalt Ort,  Datum,  Vor- und  Zuname  enthalten.  Idealerweise  sollte ein mehrseitiges  Testament  mit  Seitenzahlen  versehen  werden. Das Testament regelt die erbrechtlichen Verfügungen und hilft den Angehörigen im Todesfall, wie mit dem Nachlass umgegangen werden soll (mehr zum Testament lesen Sie im Interview mit einem Erbrechts-Experten).

Totenbeschau/Leichenbeschau

Bei jedem Todesfall ist eine Totenbeschau durch einen Amtsarzt und eine Eintragung im Sterbebuch der Behörde gesetzlich vorgeschrieben. Die Totenbeschau soll ein eventuelles Fremdverschulden aufdecken und den Eintritt des Todes bestätigen. Wenn jemand in der Wohnung verstorben ist, dann sollte man dem Amtsarzt bei der Totenbeschau nach Möglichkeit einen Behandlungsschein des Hausarztes vorlegen, um eine eventuelle Obduktion des Verstorbenen überflüssig zu machen.
Nach der Totenbeschau und der Freigabe durch den Amtsarzt können die Hinterbliebenen die notwendigen Schritte für die Abholung des Leichnams unternehmen und die Trauerfeier bei einem Bestattungsunternehmen in Auftrag geben.

Totenmahl

auch: Leichenschmaus, Leichenmahl
Das gemeinsame Essen und Trinken nach der Begräbnisfeier erfüllt eine wichtige therapeutische Funktion. Den trauernden Hinterbliebenen ist es ein Zeichen dafür, dass das Leben trotz des schmerzlichen Verlustes weitergeht. Deshalb sollte man nicht unüberlegt oder ohne wichtige Gründe auf dieses Mahl verzichten oder die Einladung dazu ablehnen.

Totengräber

Auch: Beerdigungshilfe. Ein Bediensteter der Friedhofsverwaltung, der für die Öffnung und Schließung des Grabes zuständig ist.

Totenschein

auch: Todesbescheinigung, Leichenschauschein

Nach einer Untersuchung des Leichnams stellt der Arzt den Totenschein aus, in dem die Personalien des Verstorbenen, die Zeit und den Ort des Todesfalls sowie die Todesart und -ursache vermerkt sind. Der Totenschein ist für die Ausstellung der Sterbeurkunde wichtig. 

 

Traditionelle Trauerfeier

Die traditionelle Trauerfeier ist eine „normale“ Bestattungsfeier. Das Liedgut, die Schriflesungen und Gebete sind eingängig und dem örtlichen Beerdigungsritus angepasst. 

Trauergespräch

Vor der Trauerfeier gibt es ein Gespräch zwischen den nahen Angehörigen und dem Pfarrer, der die Trauerfeier gestaltet. Im Trauergespräch haben die Angehörigen die Gelegenheit, ihre Sorgen auszusprechen und auch Konflikte in Bezug auf den Verstorbenen unter den Angehörigen zu bearbeiten. Das Trauergespräch dauert minimal eine Stunde und findet meist in der Wohnung der Angehörigen statt. Dem Pfarrer können die Lebensumstände des Verstorbenen erläutert und seine persönliche Umwelt gezeigt werden. 
Ein wesentlicher Inhalt des Gesprächs ist der Ablauf und die die Gestaltung der Trauerfeier. Hier können die Angehörigen konkrete Wünsche äußern, zum Beispiel, ob es einen Trauerspruch geben soll (zum Beispiel der Taufspruch oder Trauspruch des Verstorbenen), welche Musik gespielt oder welche Lieder gesungen werden sollen. Der Pfarrer wird letztendlich selbst entscheiden, welche Elemente er ändern will. Denn schließlich ist eines der wichtigsten Kriterien des Pfarrers, den Ablauf so zu gestalten, dass er den Angehörigen in der Trauer hilft.

Trauerjahr

Aus Erfahrungswerten von der Durchschnittsdauer jener psychischen und sozialen Prozesse, die zur Trauerbewältigung gehören, ist im Laufe der Zeit der Begriff „Trauerjahr“ entstanden. Die Lebenspraxis zeigt, dass es den Hinterbliebenen oft nach einem Jahr besser geht.
In dieser Zeit sollten die Trauernden einerseits auf einen besonderen Schutz beziehungsweise besondere Rücksicht ihrer sozialen Umwelt rechnen können und andererseits selbst keine folgenschweren Entscheidungen treffen oder wichtige Verträge abschließen. Die Bedingungen, unter denen solche Entscheidungen zustande kommen, und die Absicht, die man damit verbindet, können sich nach dem Abklingen der Trauer entscheidend ändern und das Ganze in einem völlig anderen Licht erscheinen lassen. Oft bereut man später die getroffenen Entscheidungen. Aus diesem Grund hat die Kirche auch die Eheschließung in der Zeit der Trauer an eine bischöfliche Erlaubnis gebunden. In der Regel muss man das Trauerjahr abwarten, um wieder heiraten zu können.

Trauerkleidung

Das Tragen von Trauerkleidung (zum Beispiel Trauerbinde, Trauerflor, Trauerschleier) nach einem Todesfall in der Familie ist nicht mehr allgemein üblich. Es ist jedem Einzelnen überlassen, ob er seine soziale Umwelt auf seine Trauer aufmerksam machen möchte oder nicht. Trauerkleidung als sichtbares Zeichen der Trauer bewirkt mehr Rücksicht und Entgegenkommen von Seiten der Umgebung, so dass man seine Trauer ungestörter ausleben kann.

Trauerkultur

Riten, Bräuche und Zeremonien, die im Trauerfall zum Tragen kommen. Je höher die Trauerkultur einer Gesellschaft entwickelt ist, desto problemloser verläuft die Wiedereingliederung der Trauernden in den normalen Lebensrhythmus der sozialen Umwelt.

Trauerfeier

Vor der Urnenbeisetzung oder der Feier am Grab gibt es in der Regel eine Trauerfeier in der Trauerhalle/Aussegnungshalle. Die Trauerfeier ist ein Wortgottesdienst, der in der Regel etwa eine halbe bis dreiviertel Stunde dauert. In einigen Großstädten (zum Beispiel München) darf die Trauerhalle jedoch höchstens fünf Minuten besetzt sein; der weitere Gottesdienst wird dann am Grab gehalten. Das ist jedoch die Ausnahme (siehe auch: Traditionelle Trauerfeier, Moderne Trauerfeier, Ökumenische Trauerfeier). 

Überführung

Transport des Leichnams zum Beispiel vom Sterbeort zum Bestattungsort.

Urnenaufbahrung

Die Kirche segnet den Leib des Verstorbenen ein, nicht seine Asche. Verstirbt jedoch jemand im Ausland (zum Beispiel im Urlaub) und sein Körper wird dort verbrannt, so wird nach der Urnenüberführung eine reguläre Trauerfeier mit der Asche in der Urne gehalten. Die Urne wird anschließend zum Grab geleitet wie der Sarg bei einer Erdbestattung.

Urnenbeisetzung

Bei Kremationsfeiern findet die Verabschiedung (die kirchliche Trauerfeier) bei der Aufbahrung des Leichnams des Verstorbenen statt. Die Beisetzung der Urne mit der Asche, die meist ein paar Tage später erfolgt, wird sehr häufig im privaten Kreis der Familie ohne kirchlichen Vertreter vorgenommen. Soll bei der Urnenbeisetzung auch eine kirchliche Grabsegnung stattfinden, muss mit der Kirche Kontakt aufgenommen werden. 

Urnenhain

Teil des Friedhofes, in dem ausschließlich Urnen beigesetzt werden.

Urnennische

Ein Stellplatz für die Urne in einem Kolumbarium (Urnenhalle) oder einer dafür errichteten Mauernische.

Urnenträger

Ein Angestellter des Bestattungsunternehmens, der die Urne mit der Asche vom Leichnam des Verstorbenen zum Grab beziehungsweise zu dem Urnenhain/der Urnennische trägt.

Verabschiedung

Mit diesem Begriff bezeichnen die Bestattungsunternehmen die Kremationsfeier beziehungsweise die Feuerbestattung.

Zeremonienmeister

Aufseher des Bestattungsunternehmens, der über den Ablauf der Trauerfeier wacht.

Zweitbestattung

Die Beisetzung eines zweiten Sarges in einer bestehenden Grabstätte innerhalb der Ruhezeit des zuerst beigesetzten Sarges oder einer Urne innerhalb der Nutzungsfrist der Urnengrabstätte.

kt

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