Der Verstorbene hat eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Wie komme ich als Angehöriger an das Geld?
Da gibt es keine klare Antwort. Wenn der Verstorbene in der Versicherung keinen Bezugsberechtigten genannt hat, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass, das heißt in das Erbe.Der oder die Erbe(n) erhalten dann nach Vorlage eines Erbnachweises (Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament) das Geld ausgezahlt. Wenn in der Versicherung eine Bezugsperson genannt wird – das muss nicht unbedingt der Erbe sein, sondern zum Beispiel auch der nette Nachbar – bekommt dieser das Geld nach Vorlage de Sterbeurkunde bei der Versicherung ausgezahlt.
Wann sollte man sein Testament machen?
Ein ideales Alter gibt es dafür nicht. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann man ein Testament errichten. Ich würde jedem empfehlen, so früh wie möglich Regelungen auf den eigenen Tod zu treffen. Bereits ein Student oder Auszubildender, der glaubt, keinen Nachlass zu haben, hat Regelungsbedarf mittels eines Testaments. Ist er ledig und hat keine Kinder, jedoch eine eingerichtete Wohnung, würden vermutlich seine Eltern als gesetzlichen Erben unter anderem auch die Einrichtung erben. Für diese werden sie jedoch kaum oder wenig Verwendung haben (bis auf einige persönliche Stücke). Es bietet sich für den Studenten oder Auszubildenden an, die Wohnungseinrichtung oder Studienliteratur zum Beispiel einem Mitschüler im Rahmen eines Vermächtnisses zu hinterlassen, da dieser sie eher gebrauchen könnte. Auf keinen Fall sollte man denken: Mir geht es gerade gut, vom Testamentwill ich noch nichts wissen. Denn wenn man plötzlich zum Pflegefall wird (durch Erkrankung oder einen Verkehrsunfall), kann man vielleicht seinen letzten Willen nicht mehr niederschreiben oder gegenüber dem Notar erklären.