Wo steht die Katholische Kirche fast 50 Jahre später? Diese Frage wird am liebsten dann gestellt, wenn man das Gefühl hat, dass die Aufbruchwirkung die von diesem bedeutenden Konzil ausging, in den letzten Jahrzehnten immer mehr verpufft ist und sich seitdem viele Räder wieder rückwärts zu drehen scheinen.
Bleibende Wahrheit
In seiner Eröffnungsrede machte der damalige Papst deutlich, dass dogmatische Festlegungen im Hinblick auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters zu aktualisieren seien. Das eine sei das ewige Dogma als bleibende Wahrheit, daneben stehe aber die Ausdrucksweise der jeweiligen Zeit. Johannes XXIII. konnte den Weg nur anstoßen, nur die Tür öffnen. Mehr Zeit blieb ihm nicht. Nach seinem Tode im Jahre 1963 führte sein Nachfolger Papst Paul VI. das Zweite Vatikanische Konzil zu seinem Ende am 8. Dezember 1965.
Aggiornamento
„Aggiornamento“, das war das Schlagwort, unter das Johannes XXIII. das Konzil stellte. Übersetzt heißt es so viel wie „auf den Tag bringen“, meint also, die Anpassung an die Verhältnisse der Zeit. Am 25. Januar 1959 gab der Papst zur Überraschung vieler bekannt, dass er beabsichtige ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen. Er benannte auch gleich drei Kernziele dieses Konzils: „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“.
Vatikanum I.
Bei dem vorherigen Konzil, dem ersten Vatikanischen Konzil, stand die Abwehr moderner Irrtümer im Mittelpunkt der Beratungen. Es begann fast 100 Jahre zuvor, am 8. Dezember 1869. Es bestätigte im Sommer 1870 dem Papst die höchste Rechtsgewalt (Jurisdiktionsprimat) und höchste Lehrgewalt (ex cathedra; suprema quoque magisterii potestas) in der Kirche. Verstärkt wurden diese beiden Festlegungen durch die Erhebung der Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma. Unfehlbar ist der Papst demnach dann, wenn er endgültige Entscheidungen zur Glaubens- und Sittenlehre ex cathedra verkündet.
Sitzungsbeginn
Zu einer ersten Auseinandersetzung kam es bereits bei der Besetzung der 13 Konzilskommissionen. Hier wollten sich die Bischöfe nicht den Vorgaben der römischen Kurie beugen und setzten sich am Ende auch durch. Die erste Sitzungperiode des Konzils, Ende 1962 war insoweit vorwiegend mit Klärungen befasst, in welche Richtung sich das Konzil entwickeln solle.
Neues Offizium
Nach dem Tod Johannes XXXII. Setzte Paul VI. das Werk fort und eröffnete die zweite Sitzungsperiode. Der Kölner Kardinal Frings, der sich als Assistenten den damals jungen Theologieprofessor Joseph Ratzinger, gewählt hatte, sprach sich Frings in dieser Phase deutlich für eine Reform des umstrittenen Heiligen Offiziums. Diese Reform setzte Papst Paul VI. bereits 1965 um. Das Offizium hieß seit dem Kongregation für die Glaubenslehre: Später wurde eben jener Joseph Ratzinger Präfekt dieser Kongregation. In der Zweiten Sitzungsperiode wurde auch die Konstitution über die Liturgie verabschiedet. Sie bildete die Grundlage für die Liturgiereform.
Zentrale Dokumente
In den nächsten beiden Sitzungsperioden bis zum Ende des Konzils wurden viele wichtige Reformdokumente verabschiedet. Neben „Lumen Gentium“ über die Kirche und „Dei Verbum“ über die Göttliche Offenbarung , gehören dazu sicher auch „Nostra Aetate“ zu den nichtchristlichen Religionen und „Dignitatis humanae“ über die Religionsfreiheit. Die pastorale Konstitution „Gaudium et Spes“ äußert sich zu Fragen von Wissenschaft, Kultur und zum Weltfrieden äußert.
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