Die Wirtschaft und die Politik haben den Menschen zu dienen, nicht der Mensch den wirtschaftlichen oder politischen Interessen. Das ist eine Essenz der Katholischen Soziallehre, die den Menschen als gesellschaftliches Subjekt sieht und nicht als Instrument fremden Handelns. Die Prinzipien der Katholischen Soziallehre entwickeln ein festes Wertegerüst, an dem sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft orientieren sollten. Diesen Werten gilt es Achtung zu verschaffen, sie nicht von nackten wirtschaftlichen Interessen verdrängen zu lassen.
Greenpeace kämpfte
Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle wollte diesen Grundsatz auf den Kopf gestellt sehen. Er hatte ein Verfahren entwickelt, um aus embryonalen Stammzellen des Menschen die Vorläufer von Nervenzellen zu gewinnen. Damit verbunden ist die Hoffnung in der Therapie von Krankheiten wie Parkinson oder Alzheimer durchgreifende Erfolge zu erzielen. Damit lässt sich viel Geld verdienen. Deshalb hatte Brüstle sein Verfahren patentieren lassen. Die Umweltschutzorganisation greenpeace wollte kein Patent auf menschliches Leben akzeptieren und klagte dagegen. 14 Jahre später entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH): Dieses Patent ist nicht zulässig. Menschliche embryonale Stammzellen und Verfahren zu ihrer Gewinnung dürften in der Europäischen Union nicht patentiert werden, heißt es in der Entscheidung der Richter. Sie berufen sich dabei auf die Menschenwürde und werten die Gewinnung embryonaler Stammzellen durch die Tötung von Embryonen als Verstoß gegen die „guten Sitten“.
EU als Wertegemeinschaft
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hatte zuvor klargestellt, die Europäische Union sei nicht nur ein zu regulierender Markt. Sie sei auch eine Wertegemeinschaft, deren Grundlagen auch in ihrer Rechtsprechung und Rechtsetzung zum Ausdruck kommen müssten. Recht hat er und es ist gut, dass in einer Zeit, in der Europa immer nur auf den Wirtschaftsraum und finanzielle Rettungsschirme reduziert wird, das noch einmal klargestellt wird. Auch die Freiheit der Forschung berechtigt nicht dazu alles zu tun, was nützlich erscheint. Es ist auch nicht ehrenhaft, wie es jetzt natürlich wieder getan wird, Menschliches Leben gegeneinander aufzurechnen. Ganz nach dem Motto: Wir töten zwar Embryonen aber retten dafür erkrankte Menschen. Der Mensch und gerade auch der Wissenschaftler hat eben nicht das Recht, sich zum Herrn über Leben und Tod auszurufen.
Festlegung des Lebensbeginns
Viel bedeutsamer als das Verbot der Patentierung ist die Feststellung der obersten Europäischen Richter zum Beginn des Lebens. Sie stützen die auch von der Katholischen Kirche vertretene Position, nach der bereits die befruchtete Eizelle ein Embryo und somit menschliches Leben ist. Eben kein Zellklumpen, wie das aus Reihen der Wissenschaft oft gerne gesehen wurde. Die Entscheidung des EuGH, die für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union binden ist, sollte daher auch zu einer Vereinheitlichung der Frage nach dem Lebensbeginn von Bedeutung sein. In Großbritannien hat man diesen beispielsweise auf einen Zeitpunkt 14 Tage nach der Befruchtung der Eizelle festgelegt.
Interessant wird auch sein, wie sich diese Entscheidung auf andere Fragen des Lebensschutzes auswirken wird. Den Wissenschaftlern wurden zumindest einmal ihre Grenzen aufgezeigt. Denn nicht alles was technisch machbar ist, ist auch ethisch und juristisch richtig. (hei)
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Immer wieder sind sie Auslöser von Diskussionen zwischen Ethik, Religion und Wissenschaft, Zellen. Darin dürften sich aber alle einig sein: eingefärbt und vergrößert faszinieren sie den Betrachter. Hier geht´s zur Bildergalerie.