Dass es sich bei dem Buß- und Bettag um einen ehemaligen Feiertag gehandelt hat, wissen die meisten von uns vielleicht noch. Dass wir diesen freien Tag der Evangelischen Kirche zu verdanken hatten, vielleicht auch. Aber was steckt inhaltlich hinter dem Buß- und Bettag?
Keine Tag der Strafe
Der Buß- und Bettag ist kein Tag der Strafe für begangene Vergehen. Vielmehr ist seine Intention die Reue für begangene Sünden, und eine Umkehr zu Gott. Bereits die Antike kannte solche Bußtage, an denen das Volk sein Gewissen vor Gott überprüfen und wenn erforderlich einen Gesinnungswandel einleiten sollte. Auch im Mittelalter gab es Bußtage, die entweder von der Staatsführung angeordnet, oder von der Kirche festgesetzt wurden.
Vielfalt bis 1893
Die evangelische Kirche hat diese Bußtage seit dem Jahr 1532 für sich übernommen. Allerdings wurden sie zunächst in den verschiedenen Regionen zu völlig verschiedenen Zeiten gefeiert. Im geeinten Preußen wurde diese Vielfalt erst im Jahre 1893 aufgegeben. Der Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr wurde als Buß- und Bettag festgesetzt.
Wechselnde Behandlung
Unterschiedlich blieb seine Behandlung als gesetzlicher Feiertag. Von 1952 an gab es ihn in der gesamten Bundesrepublik (in Bayern allerdings nur in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung). Von 1981 bis zu seiner Abschaffung 1995 gab es einen bundesweiten Feiertag. Warum wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft? Es ging dabei um die neu eingeführte Pflegeversicherung, durch deren Beiträge eine höhere Belastung der Arbeitgeber entstand. Diese wollte man durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer ausgleichen. Nur im Freistaat Sachsen blieb der Buß- und Bettag bis heute ein Feiertag. Dafür zahlen die Beschäftigten einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.