Die katholische Erlebniswelt, Papst und Kirche: Keine Scharia für Deutschland

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Glaube und Recht

Keine Scharia für Deutschland

Der Mainzer Justizminister Jochen Hartloff will Scharia-Gerichte in Deutschland zulassen. Steinigungen soll es allerdings nicht geben. Sieht so Integration aus? Unser Standpunkt auf liborius.de.

Als Zugeständnis an radikale Islamisten führte Pakistan in der Nordwestprovinz des Landes im Jahre 2009 die Scharia wieder ein (Foto: dpa).
Als Zugeständnis an radikale Islamisten führte Pakistan in der Nordwestprovinz des Landes im Jahre 2009 die Scharia wieder ein (Foto: dpa).

Der Begriff der Scharia bezeichnet die Gesamtheit der Gesetze, die die Lebensverhältnisse in islamischen Staaten regeln. Sie gilt als unfehlbare Pflichtenlehre und regelt das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben der Muslime. Berüchtigt ist die Scharia wegen ihrer zum Teil altertümlichen Strafen wie Steinigen bei Ehebruch oder Hand abschlagen bei Diebstahl. Sie kommt jedoch nicht in allen muslimisch geprägten Ländern zur Anwendung.  So hat die Türkei bereits  1926 den Schweizer Code Civile übernommen. Das war gleichbedeutend mit einer  deutlichen Abwendung vom Scharia-Recht.

Keine Steinigungen


Jetzt sind wir also in der Integrationsdebatte an der Stelle angekommen, an der ein deutscher Justizminister die Einführung der Scharia in der Bundesrepublik zulassen will. Allerdings nicht in der strengen Version. Also Steinigungen sind auch in Rheinland-Pfalz künftig nicht zu erwarten.  Aber immerhin der Form von Schiedsgerichten. Von diesen glaubt der Jurist Hartloff nämlich, dass sie dem inneren Frieden dienen können. Hartloff vergleicht diese Gerichte mit der Sportgerichtsbarkeit oder der Rechtsprechung der Kirchen.

Freiheitliche Grundordnung

Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass einer der Grundpfeiler der Integration auch die Akzeptanz der Rechtsordnung des Staates ist, in dem man lebt. Diese Rechtsordnung basiert auf der freiheitlichen Grundordnung unseres Grundgesetzes und auf der Teilung der Gewalten, zu der auch eine unabhängige Justiz gehört. Diese Justiz ist bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, auf der Grundlage unseres Rechts zu urteilen.  Der Kollege Roland Preuß  kommentiert in der SZ: "Wenn es um privaten Streit geht, um das Sorgerecht fürs gemeinsame Kind oder ums Erbe, können Friedensrichter eine Einigung vorbereiten, die bei Zuwanderern mehr Anerkennung findet als das deutsche Familienrecht.“ Eine bizarre Auffassung. Insbesondere, wenn man weiß, dass nach der Scharia ein nicht-muslimischer Ehegatte nur wenig zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, zur freien Schulwahl oder zur Entfaltung der Persönlichkeit sagen darf. Bei muslimischen Ehegatten beschränken sich diese Rechte auch im Wesentlichen auf die Männer.

Migranten als Richter

Um die Akzeptanz einer gerichtlichen Entscheidung herbeizuführen kann sich unser Rechtsstaat nicht auf eine fremde Spielwiese begeben, auf der nach anderen Regeln geurteilt wird, die weiß Gott kein Spiel sind. Scharia ist das Synonym für eine menschenverachtende Gesetzgebung und eine ausführende Justiz. Wichtig ist es sicherlich, Richterinnen  und Richter in unserem Lande  zu finden, die sich auf Grund ihres Migrationshintergrundes besser in kulturelle Eigenheiten der Zuwanderer in Deutschland einstellen können.

Jubelstürme

Die Einführung von Scharia-Gerichten würde nicht nur ein elementarer Eingriff in unsere Rechtsordnung sein. Sie würde auch die Ghettobildung in unseren Städten weiter fördern. Darüber hinaus wäre sie für den Großteil der muslimischen Zuwanderer, die aus der Türkei stammen, gar nicht anwendbar.  Wendete man sie in Deutschland dennoch an, so würde ein Jubelsturm durch die Szene der Gottesstaatsbefürworter gehen. Dann wären sie in Deutschland rechtlich so gestellt, wie sie es sich im eigenen Land wünschen würden. Das alles ist nicht das, was ich unter Integration verstehe. (hei) 




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Die Kommentare der Liborius-User:


von Paul Meuthen

am Sonntag, 5. Februar 2012

Die Rechtsordnung unseres Landes und Europas darf nicht durch die menschenverachtenden Vorstellungen einer Minderheit (in der Bundesrepublik und Europas) geändert oder aufgeweicht werden.
paul meuthen

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von Paul Meuthen

am Sonntag, 5. Februar 2012

Die Rechtsordnung unseres Landes und Europas darf nicht durch die menschenverachtenden Vorstellungen einer Minderheit (in der Bundesrepublik und Europas) geändert oder aufgeweicht werden.
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