Nachdem beim Konzil von Trient im Jahre 1545 eine Weichenstellung zwischen Motette und mehrstimmiger Vokalkomposition im Streit stand, kam es zu keiner eindeutigen Entscheidung. Das Konzil verbot lediglich anstößige Melodien. Eine wichtige Festlegung gab es dennoch. Sie sollte für die Fortentwicklung der Kirchenmusik prägend sein, galt sie doch seit dem Konzil als Ausschmückung der Liturgie.
Anreiz zum Gottesdienstbesuch
Die Sonate in der speziellen Form der Kirchensonate wurde dann im 17. Und 18. Jahrhundert zum gebräuchlichen kirchenmusikalischen Stilmittel. Mozart und Vivaldi gehörten zu den bedeutendsten Komponisten dieser Werke, die meist nur mit einem oder zwei Instrumenten und einem Generalbass bespielt wurden.
Die Zeit der Baracks war zunächst davon geprägt, dass die Fürstenhäuser auch die Musica sacra als Musik zu ihrer Repräsentation nutzten. Später gingen diese werke dann zunächst in die Gottesdienste an den Fürstenhöfen ein. Aber auch Oden wie die Franziskaner und Jesuiten nutzten große kirchenmusikalische Werke um einen Anreiz für die Kirchenbesucher zu schaffen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wuchs eine Kirchenmusikkultur heran, die das Bürgertum stärker im Blick hatte.
Der Cäcilienverein
Im 19. Jahrhundert kam es dann zur Gründung des Allgemeinen-Cäcilien-Vereins, dem noch heute die katholischen Kirchenchöre angeschlossen sind. 1868 war die Zeit dafür reif und man sah die die Kirchenmusik in deutlicher Abgrenzung zu der Musik der Welt. Die Kirchenmusik erhebt das Herz unmittelbar zu Gott, hieß es damals. Die Cäcilienvereine setzten sich zum Ziel das Chorwesen in Deutschland zu fördern.
Wertvoller Schatz
Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte die die weltliche Musik deutlich schneller weiter als die Kirchenmusik. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es die Tendenz zu einem eher liedhaften Stil in der Kirchenmusik. Die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils hob die Kirchenmusik auf eine neue Ebene. Das Konzil nannte die überlieferten Werke einen „wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt“. Die Kirchenmusik selbst und das Singen der Texte wurden Teil der Liturgie. Das Sprechen der Texte durch den Priester war zum Liturgievollzug nicht mehr erforderlich. Mit dem Gesangbuch „Gotteslob“ entstand eine Liedsammlung, die diesen ganzen Entwicklungen Rechnung trug und das auch und gerade den Gesang der Gemeinde in den Mittelpunkt stellte. Auch Liedgut in deutscher Sprache konnte nach dem Zweiten Vatikanum hier Eingang finden.
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