O Zeiten, o Sitten, o tempora o mores, würde man in der Landessprache des Vatikanstaates sagen. Jetzt bekommt der Papstbesuch noch im Nachhinein eine verkehrsordnungsrechtliche Komponente. Johannes Christian Sundermann, Rechtsanwalt aus Unna hat Benedikt XVI. angezeigt. Wohlmöglich nicht aus eigenem Antrieb sondern auftragsgemäß. Ein Mandant hat ihn, so berichtet derwesten.de, angezeigt. Es geht nicht etwa um eine Äußerung des Papstes, durch die sich der Anzeigenerstatter beleidigt fühlt. Nein, es geht um eine vermeintliche Verkehrsordnungswidrigkeit.
Verstoß gegen die Anschnallpflicht
Der Rechtsanwalt aus Unna beschuldigt den Heiligen Vater, er sei seiner Anschnallpflicht nicht nachgekommen. Diese gelte auch im Papamobil. Darüber hinaus sei Benedikt XVI. Widerholungstäter, weil er mehrfach unangeschnallt gefahren sei. Der Papst sei jeweils über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde im Zustand der Ordnungswidrigkeit unterwegs gewesen.
Mögliches Motiv
derwesten.de liefert auch gleich ein mögliches Motiv für die Aktion des Anwalts mit. Sundermann sei, so heißt es da, Parteimitglied der Linken und habe sich bereits mit 18 Jahren von der Katholischen Kirche losgesagt. Auf der evangelischen Seite scheint der Jurist allerdings aktiv unterwegs zu sein. Seit 2005 ist er als Organist in der evangelischen Kirchengemeinde im Bodelschwingh-Haus in Unna-Massen tätig.
Liborius.de hat nachgefragt
Liborius.de hat in der Kanzlei von Johannes Sundermann nachgefragt. Sein Mitarbeiter Claus Bank bestätigte unserer Redaktion, dass dort heute mächtig was losgewesen sei. „Also insgesamt gab es etwa 10 Anfragen. Gerade ist die 'aktuelle Stunde' in der Kanzlei, aber auch die BILD-Zeitung, einige Tageszeitungen und der Radiosender Antenne Unna sind an der Sache dran." Die Anzeigeaktion gegen Benedikt XVI. sei aber keine Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit für die kleine Kanzlei. „wir haben nicht damit gerechnet, dass es solche Wellen schlägt“, erklärt Bank. Das sei überhaupt nicht als Medienrummel gedacht gewesen. „Herr Ratzinger stellt ja auch eine Privatperson dar“, ergänzt Bank zur Begründung.
Papst als Vorbild
Warum man den Heiligen Vater anzeigt, kann der Kanzleimitarbeiter auch gleich begründen: „Der Beschwerdeführer Uwe Hilsmann aus Dortmund, ein normaler Bürger und früherer Mandant unserer Kanzlei und zwei Zeugen waren beim Papstbesuch direkt vor Ort.“ Sie hätten, so Bank, mitbekommen, dass auf der Rückfahrt vom Papstbesuch ein schwerer Verkehrsunfall mit tödlichen Verletzungen passiert sei. „Die Unfallteilnehmer waren nicht angeschnallt und der Papst hat als öffentliche Person schließlich Vorbildfunktion“, erklärt Bank gegenüber liborius.de. Der Hersteller des Papamobils, Daimler Benz, habe übrigens bestätigt, dass der Wagen über Anschnallgurte verfüge.
Schutz durch Immunität
Die Homepage des Anwaltes aus dem westfälischen Städtchen Unna wird auch in einer Übersetzung in die russische Sprache angeboten. Wäre es Latein, könnte er sich mit dem Papst in dessen Landessprache darüber unterhalten, ob sein vermeintliches Vergehen überhaupt verfolgt werden kann. Als Staatsoberhaupt eines anderen Staates dürfte er nämlich diplomatische Immunität genießen, die ihn vor Verfolgung durch unsere Ordnungsbehörden schützen sollte. „Anscheinend kann die Tat schon verfolgt werden“, sagt Claus Bank. Es ist möglich, einen Dritten wegen Verfehlungen anzuzeigen.“ Die Behörde sei dann gehalten, dieser Anzeige nachzugehen. Verdient hat die Kanzlei an der Anzeige, so die Auskunft von Claus Bank, „bis jetzt nichts“. (hei)