Mit der Exkommunikation erleidet der Betroffene den Verlust der Kirchengemeinschaft und bestimmter Rechte innerhalb der Kirche. So darf er nach den Vorschriften des codex iuris canonici (cic) keine Sakramente spenden oder empfangen. Er darf ferner kein kirchliches Amt oder kirchliche Dienste und Aufgaben ausüben. In früheren Zeiten hatte der Kirchenbann auch oft finanziellen Ruin eines Menschen zur Folge.
Tatstrafe und Spruchstrafe
Das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche kennt die Exkommunikation als Tatstrafe und Spruchstrafe. Sie erfolgt dann durch einen ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes. Die Spruchstrafe erfolgt vor allem dann, wenn der zu Exkommunizierende durch sein Verhalten ein öffentliches Ärgernis erregt hat.
Akt des Unglaubens
Die Tatstrafe tritt demgegenüber mit dem eigenen Verhalten unittelbar, ohne vorherigen Spruch ein. Sie setzt einen Akt des Unglaubens voraus. Wenn der Gläubige sich selbst außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft begeben und von seinem Glauben entfernt hat, tritt die Tatstrafe ein. Die unterschiedlichen Fälle sind im cic aufgelistet. Der Betroffene muss sich allerdings dessen bewusst sein, dass die von ihm begangene Tat im Sinne des Kirchenrechts eine Straftat war.
Bannbulle
Das Decet Romanum Pontificem ist eine päpstliche Bannbulle vom 3. Januar 1521. Mit ihr wurde die bereits zuvor angedrohte Exkommunikation des römisch-katholischen Mönches Martin Luthers vollzogen. Nachdem Luther und seinen Anhängern Häresie vorgeworfen wurde, folgte also die Spruchstrafe der Tatstrafe. Martin Luther war zuvor die Gelegenheit zum Widerruf seiner Thesen gegeben worden. Er weigerte sich allerdings zu widerrufen mit dem bekannten Zitat. „Hier stehe ich und kann nicht anders“.
Maßnahmen gegen die Kirche
Papst Johannes XXIII. schloss Fidel Castro aus der Kirche aus. Das geschah am 3. Januar 1962 ebenfalls im Wege der Spruchstrafe. Castro hatte damals den Weihbischof von Havanna aus Kuba ausgewiesen. Der „Revolutionsführer“ hatte durchgreifende Maßnahmen gegen Maßnahmen gegen katholische Schulen unternommen. Darüber hinaus behinderte Castro die katholische Kirche in ihrer Arbeit. Insbesondere wurden staatliche Mittel für die Kirche und ihre Einrichtungen gestrichen. Der katholische erzogene Castro bezeichnete sich selbst als Atheist, berief sich jedoch immer wieder auf das Christentum und die Bibel.