Es hat weder etwas mit der Neutralität der Eidgenossen zu tun, noch mit der Treffsicherheit Wilhelm Tells. Seit dem Jahre 1505 beschützen Schweizer Söldner das Leben des Papstes. Julius II. war es, der von der Qualität Schweizer Soldaten überzeugt war. Er fragte daher bei Abgesandten der Schweizerischen Eidgenossenschaft an, ob sie ihm nicht wehrfähige Männer aus ihren Reihen zur Verfügung stellen könnten. Die Schweizer erfreuten sich seinerzeit in militärischen Dingen eines ausgezeichneten Rufes.
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Bezahlt werden musste das ganze natürlich auch. Hier half dann mal nicht die Schweiz. Die finanzielle Unterfütterung der Papstgarde erfolgte aus Augsburg. Die Kaufleute Jakob und Ulrich Fugger stellten wohl die nötigen Mittel zur Verfügung. So dauerte es nicht lange und bereits im September 1505 begaben sich die ersten Schweizergardisten auf den Weg nach Rom. 150 von Ihnen traten in die Dienste des Heiligen Vaters ein. Der 22. Januar 1506, der Tag, an dem die Gardisten in Rom eintrafen, gilt seitdem als das Gründungstag der vatikanischen Schweizergarde. Sie gehört so zu den ältesten noch existierenden militärischen Verbänden.
Blutopfer nach Plünderung
Bereits im Jahre 1527 zahlten die Schweizer ihr Engagement für den Papst mit ihrem Blut. Während der Plünderung Roms starben 147 der damals 189 Söldner, als sie den Rückzug des damaligen Papstes Clemens VII. in die Engelsburg deckten. In der Folge dieses Ereignisses musste sich der Papst ergeben. An die Stelle der Schweizer rückten 200 deutsche Soldaten. Die politische Situation ließ es erst zehn Jahre später zu, wieder Schweizer Söldner zu berufen. Papst Paul III. entließ die Deutschen Soldatenund umgab sich wieder mit der Schweizergarde.
Seit 1800mununterbrochen im Dienst
Auch in der Zeit von 1798 bis 1800 wurde die erfolgreiche Geschichte der Schweizer Beschützer des Vatikan unterbrochen. Dafür sorgte die Besetzung des Vatikans durch französische Truppen in Folge der französischen Revolution. Seit dem Jahr 1800 sind die Schweizer jedoch erneut und ohne Unterbrechung im Einsatz.
Groß, jung und ledig
Aber nicht jeder Schweizer kann Gardist werden. Einige Grundvoraussetzungen sind zuvor zu erfüllen. Der Gardist muss ein Mann und zwischen 19 und 30 Jahren alt sein. Unter einer Größe von 1,74 Metern darf er den Papst nicht schützen. Die großen und sportlichen Gardisten dürfen als Hellebardiere und Vizekorporäle nicht verheiratet sein. Ihren Dienst können sie unter Aberkennung der vatikanischen Staatsbürgerschaft nach 25 Monaten beenden.
Treu dem Papst
Die Gardisten schwören vor ihrem Einsatz einen Treueeid auf den jeweiligen Papst, der wie folgt lautet: „Ich schwöre, treu, redlich und ehrenhaft zu dienen dem regierenden Papst [Name des Papstes] und seinen rechtmäßigen Nachfolgern, und mich mit ganzer Kraft für sie einzusetzen, bereit, wenn es erheischt sein sollte, selbst mein Leben für sie hinzugeben. Ich übernehme dieselbe Verpflichtung gegenüber dem Kollegium der Kardinäle während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhls. Ich verspreche überdies dem Herrn Kommandanten und meinen übrigen Vorgesetzten Achtung, Treue und Gehorsam. Ich schwöre, alles das zu beobachten, was die Ehre meines Standes von mir verlangt.“