am Dienstag, 13. Dezember 2011
Wenn die Deutsche Bischofskonferenz "papsttreu" ist, dann bin ich der Kaiser von China. Eines ist Sie aber gewiss, nur eben nicht in ihrem Sinne: "rückwärtsgewandt".

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am Montag, 21. November 2011
Die Deutsche Bischofskonferenz kritisierte umgehend den Beschluss des ZdK. Die in dieser Form erstmals erhobene Forderung stelle eine erhebliche Belastung für das Gespräch zwischen den Bischöfen und dem ZdK dar und sei mit „weltkirchlich verbindlichen theologischen Überzeugungen und Festlegungen nicht vereinbar“, hieß es in einer Mitteilung.
Auf diese Ablehnung der DBK zum Diakonat von Frauen beziehen sich die folgenden Überlegungen:
Die deutsche Bischofskonferenz – papsttreu und rückwärtsgewandt
Die Abwertung der Frau in der Frage der Gottebenbildlichkeit, und die Ableitung der Unterordnung der Frau aus der sog. Schöpfungsordnung hat bis heute Konsequenzen: Weil die Frau zur Unterordnung bestimmt ist qua Schöpfungsordnung, kann sie nicht dazu taugen, ein Amt zu übernehmen, das explizit zu Führungsaufgaben führt. So argumentiert Thomas von Aquin.
Obwohl man also heute genau weiß, dass seine Prämissen nicht stimmen, leben die Folgerungen weiter. Dass Thomas mit einem Menschenbild arbeitete, das biologisch nicht stimmt, kann man ihm nicht vorwerfen. Dass man aber 800 Jahre später die Folgerungen für die Frau, die daraus gezogen wurden, noch immer nicht berichtigt hat, ist unverzeihlich!
Das zentrale Zitat des Thomas lautet : „Der Mann ist Anfang/ Prinzip der Frau und ihr Ziel, so wie Gott Anfang/Prinzip und Ziel der gesamten Schöpfung ist“. (STh I 93 a 4.ad 1)
Setzt man die beiden Sätze parallel, denn so sind sie aufgebaut, so stellt sich der Mann an die Stelle Gottes: er ist schöpferisch, genau wie dieser, die Frau kommt auf die Seite der „übrigen Kreaturen“. Dieser Satz ist in seiner männlichen Überheblichkeit letztlich gotteslästerlich!
Für die Männer dominierte Klerikerkirche gilt es wohl vorrangig, die patriarchalen (Macht-) Strukturen der Kirche zu erhalten; die sowohl neutestamentlich als auch theologisch nicht nachvollziehbaren Argumentationskonstrukte zur Abwehr von Frauen in Leitungspositionen können zumindest nicht mit Jesusworten bestätigt werden; der ehemalige Wiener Kardinal König sagte 1993 : „Der Priester- und Bischofsweihe der Frau in der katholischen Kirche steht kein Glaubensgrund entgegen.“
Der Anspruch des Papstes, dass sein Nein zur Frauenordinination „unumkehrbar und unfehlbar“ sei, bedarf einer entschiedenen Zurückweisung ; es wird immer offensichtlicher, dass dieser Oberhirte seine Machtkompetenzen in theologischer Hinsicht immer stärker auf die Einforderung einer strengen Arkandisziplin und unbedingten Gehorsams bei seinen Schafen fokussiert und damit in zunehmendem Maße der Gefahr eines Machtmissbrauchs seines Amtes erliegt.
Für das Verbot der Frauenordination gibt es aus dem Munde Jesu im NT keine den Papst berechtigende Aussage zur Aktivierung seines unfehlbaren Lehramtes, das dann - in Verbindung mit der kirchlichen Tradition - die Verkündigung eines quasi unfehlbaren Dogmas zuließe. In dieser theologischen Grauzone bewegt sich aber der Papst mit seiner Aussage, dass sein Nein „unfehlbar“ sei.
Der Tübinger Dogmatiker Peter Hünermann kritisiert diese Vorgehensweise des Papstes mit den Worten:
…
„In Fragen der Frauenordination kann der Papst in Verbindung mit den Bischöfen höchstens von seinem authentischen, nicht aber von seinem unfehlbaren Lehramt Gebrauch machen. Man muss jedoch wissen, dass der Papst in Verbindung mit den Bischöfen in Fragen des authentischen Lehramtes zwar die Bibel verbindlich, aber eben nicht letztverbindlich auslegen darf. Glaubensanweisungen in diesem Bereich bleiben grundsätzlich, sollte sich in späteren Jahrhunderten herausstellen, dass die Aussagen unhaltbar sind (s. Galiläi), revidierbar. Mit der jetzt von Rom benutzten Terminologie soll den Gläubigen eine Gehorsamspflicht abverlangt werden, die theologisch nicht haltbar ist. Die Autorität des kirchlichen Lehramtes erfährt auf diese Weise eine unzulässige Erweiterung, weil eine solche Ausweitung der katholischen Lehre widerspricht. So wird der Anspruch von Unfehlbarkeit erschlichen und ein weiteres Feld von Gehorsamspflicht erschlossen.
Der Kommentar der Glaubenskongregation stellt in diesem Zusammenhang fest: ‚Ohne eine dogmatische Definition vorzunehmen, hat der Papst bekräftigt, dass diese Lehre endgültig zu halten ist, weil sie auf dem geschriebenen Wort Gottes gründet und in der Überlieferung der Kirche beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist.’
Sieht man hier zunächst einmal vom Inhalt ab, so gilt doch: Unfehlbar könnte eine solche Lehre nur sein aufgrund der Kriterien, die nach LG 25 für ein unfehlbares Lehramt gelten: Es muss die Gründung einer solchen Lehre im geschriebenen Wort Gottes gegeben sein, und es muss eine entsprechende universale Verkündigung dieser Lehre geben. Die Tatsache, dass der Papst eine ‚nicht-endgültige Erklärung’ zu diesem Sachverhalt abgibt, verändert den Status dieses Sachverhaltes in keiner Weise. Logischerweise gilt natürlich auch umgekehrt: Erfüllt der gekennzeichnete Sachverhalt die Kriterien von LG 25 von sich aus nicht, dann ändert auch die ‚nicht-endgültige’ Erklärung des Papstes keinen Deut an diesem Sachverhalt. Der Sachverhalt ist dann nicht als unfehlbar zu bezeichnen.“
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Lehramt versucht, für möglichst viele seiner Äußerungen eine Quasi-Unfehlbarkeit zu reklamieren. Das hierarchische Lehramt argumentiert gegenüber Kritikern mit dem Argument, eine in sich nicht unfehlbare, weil nicht ex cathedra definierende Entscheidung wie etwa „Ordinatio sacerdotalis“ bringe nur gültig zum Ausdruck, was nach beständiger Überlieferung dem Depositium fidei angehört und deshalb vom Magisterium Ordinarium infallibel vorgelegt worden sei. Das Lehramt versucht den Eindruck zu erwecken, als seien die Lehren des Lehramtes das Spiegelbild des Depositium fidei, die auf diese Weise den Gläubigen als „geoffenbarte Lehre“ vorgelegt werde.
Dieser vom Lehramt immer wieder praktizierten Verfahrensweise, die darauf abzielt, ihren Unfehlbarkeitskatalog ständig zu verbreitern – vor allem bei Lehren, „die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkündigen“. Ob in Fragen der Frauenordination, des Zwangszölibats oder auch in der Frage der Empfängnisverhütung : Man kann es dem hierarchischen Lehramt nicht oft genug sagen : Das Depositum fidei ist nicht identisch mit den Lehren des Lehramtes.
Die Tatsache, dass viele Textstellen im NT heute gelesen und verstanden werden müssen vor dem Hintergrund zeitbedingter sozialer, kultureller und gesellschaftspolitischer Eigen- und Besonderheiten, hat zwar bei Vertretern einer aufgeklärten Exegese längst Eingang gefunden, doch scheint diese Erkenntnis bei Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein.
In der theologischen Argumentation wird von aufgeklärten Exegeten immer wieder betont, dass die moderne gesellschaftliche Entwicklung die geschlechtsspezifische Unterordnung der Frau als unvereinbar mit der gleichen Würde von Mann und Frau erwiesen hat und dass die Kirche eben darin ein Zeichen der Zeit zu erkennen hat mit der Kraft des Heiligen Geistes dafür Sorge zu tragen, dass die Kirche in ihrer eigenen Sozialgestalt und um der Glaubwürdigkeit der Heilssendung willen zur Umkehr herausgefordert ist.
Für viele aufgeklärte Exegeten ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die zur Zeit Jesu und der frühen Kirche entstandenen Texten einer patriarchalen, androzentrischen Gesellschaftsauffassung geschuldet sind, deren Sinn- und Zweckhaftigkeit sich keinem Zeitgenossen des 21. Jahrhunderts mehr erschließt.
Wenn z.B. im NT berichtet wird
• vom Ausschluss der Frauen vom Altardienst, der auf die Orientierung der frühen Kirche am Alten Testament und der jüdischen Sakralordnung zurückzuführen ist, und - in Verbindung damit - auf die Reinheitsvorstellungen der Spätantike und des Mittelalters, wodurch Frauen aus der Liturgie ausgegrenzt wurden,
oder
• vom Ausschluss von Frauen vom öffentlichen Lehren und Leiten in der Kirche, so ist hinter diesen die Frauen immer stärker ausgrenzenden Maßnahmen nicht ein überirdischer göttlicher Hinweis zu vermuten, sondern schlicht und einfach die Übernahme von sozialen und gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen, wie sie vor allem im Römischen Reich üblich waren.
Bei der Beurteilung der historischen Daten und der theologischen Argumente gilt es somit sorgfältig zu unterscheiden, welche Fakten und Begründungen auf kultur- und sozialgeschichtliche Anschauungen zurückgehen, die in einem gleichsam selbstverständlichen Patriarchalismus wurzeln, und wo sich dogmatisch relevante Gründe ergeben. Als Beispiel bzw. Leitsätze kirchlicher Praxis, die im genannten Patriarchalismus wurzeln, können die beiden oben von mir genannten Beispiele angesehen werden.
Den Vertretern einer bestimmten symbolistischen Theologie, welche Frauen vom ordinierten Amt ausschließen wollen, da sie Christus angeblich nicht als Herrn und Haupt der Kirche repräsentieren könnten, halte ich entgegen, dass die Repräsentation Christi als des Dieners aller geschlechtsunspezifisch ist. Und da es beim diakonischen Handeln wesentlich darauf ankommt, dass es den Menschen konkret erreicht, erscheint mir der Ausschluss der Frau geradezu als Beeinträchtigung des diakonalen Grundvollzugs der Gemeinde Jesu Christi.
Dass sowohl die Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz als auch die Papstkirche in Rom sich diesen exegetischen Binsenweisheiten entziehen, hat vor allem mit der Angst zu tun, dass eine seit 2000 Jahren dominierte Männerkirche ihren Machteinfluss verlieren und mit dem Akzeptieren eines Frauendiakonats eine Tür für Reformzugeständnisse aufgestoßen würde, die dann nicht mehr zu schließen wäre hinsichtlich weiterer Reformen, die zwar dazu beitrügen, dass die kath. Kirche endlich im 3. Jahrtausend ankäme und dem jesuanischen Geist endlich eine Chance auf konkrete Menschenzugewandtheit und eine bedingungs- und voraussetzungslose Dienstverpflichtetheit gegenüber ausgegrenzten, hilfsbedürftigen und leidenden Menschen gegeben würde – doch Angst vor dem Verlust von Macht und Herrschaft ist so übermächtig, dass alle Reformforderungen vor dem Hintergrund neurotischer und pathologischer Ängste der androzentrischen Klerikerkaste bis auf Weiteres keine Chance zu haben scheinen.
Die Kirche kann „als sakramentales Zeichen der Liebe Gottes“ nur dann für die Welt glaubwürdig sein, wenn sie selber die Frauenfrage grundlegend löst, d.h. wenn das Amt in der Kirche von unjesuanischer und unerlöster Geschlechterhierarchie befreit wird, so dass Frauen und Männer daran gemeinsam Anteil haben, und zwar an allen amtlichen Diensten.
Das die Frau zutiefst diskriminierende Gesetz ihres Ausschlusses von der Ordination (c. 1024/CIC) - eine große Schande für die ganze Kirche - muss also fallen, nicht zuletzt wegen der geistlichen Berufungen von Frauen, die dadurch noch immer - zum Schaden der Kirche - unterdrückt werden!
Vor mehr als 100 Jahren starb die am 19. Oktober 1997 zur Kirchenlehrerin (Doctor Ecclesiae universalis) erklärte Theresia von Lisieux. Auch sie fühlte die Berufung zum priesterlichen Amt; diesen Beruf - nur wegen ihres Frauseins - nicht ergreifen zu können, bedeutete großes Leid für sie.
Nach dem Zeugnis ihrer Schwester Celine empfand Theresia die Tatsache, dass sie als Frau nicht Priester sein konnte, immer sehr schmerzlich.
In einem Brief vom 8.9.1896 schrieb die Heilige:
„Ich fühle mich zum Priester berufen. O Jesus, ... mit welcher Liebe würde ich Dich in Händen halten! ... Mit welcher Liebe würde ich Dich den Gläubigen geben! ... Trotz meiner Kleinheit möchte ich den Menschen Licht bringen wie die Propheten und Kirchenlehrer es taten. Ich fühle mich zum Apostel berufen. Ich wollte um die ganze Welt reisen, um Deinen Namen zu verkünden.“
Wie viele Generationen von zum Diakonat und Presbyteriat berufenen Frauen sollen noch dahinsterben, bis für sie endlich der Tag der Befreiung von unwürdigen Fesseln und Zwängen in der Kirche anbricht?!
Paul Haverkamp, Lingen

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